Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-06-01
- Page
- 350 (sequence 4)
- Language
- German
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350 Im deutschen Reich. sinns, der zu jenen Bauten gehört, aus denen man keinen Stein herausnehmen kann, ohne das Ganze zu erschüttern. Nicht selten ist auch in der letzten Zeit versucht worden, das Judentum als mit der Sozialdemokratie eng verbunden darzustellen, weil auch diese Partei Anhänger unter den Juden zählt, die bei der Wahl der politischen Partei völlig frei handeln und weder durch ihre Religion noch durch ihre Abstammung auf irgendeine Fraktion eingeschworen sind. Wo man die Juden in eine Ausnahmestellung zu drängen und zu entrechten versucht, werden die Sozialdemokraten, die den Druck der Ausnahmegesetze am eigenen Leibe empfunden haben, folgerichtig energisch Abwehr üben; sie werden auch den Antisemitismus überall bekämpfen, wo er die Fehde gegen die Sozialdemokratie dazu benutzt, rückschrittliche Tendenzen 51t fördern. Wo es sich aber um bedrohte religiöse Interessen der Juden handelt, kann sie mit Rücksicht auf ihre Parteigrundsätze nicht für diese einstehen, und sie wird auch den Umstand nicht außer Acht lassen, daß sie dort auf eine reiche Ernte hoffen darf, wo der Antisemitismus den Boden gelockert hat. Wo die Sozialdemokratie für berechtigte Forderungen des Arbeiterftandes eintritt, ohne diesen für bestimmte konfessionelle Dinge, z. Bfür ein christlichsoziales Programm, zu verpflichten, werden die Juden als humane Arbeitgeber dafür stets sympathisieren. Selbst vielfach zurückgesetzt, sind sie immer bereit, soweit es in ihren Kräften steht, andern Zurückgesetzten nicht nur mit Rat und Tat zu helfen, sondern ihnen auch diu Achtung zu gönnen, auf die jeder nützliche und pflichtgetreue Mensch Anspruch hat. Da die absolute und bedingungslose Gleichberechtigung der deutschen Bevölkerungsminderheiten auch wesentlich im Interesse des gentxums ist, hat diese konfessionelle Partei in hervorragendster Weise dazu beigetragen, das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 zu ermöglichen, das die in der preußischen Verfassung bereits kodifizierte Gleichberechtigung gegen die rückschrittliche künstliche Interpretation des § 14 sichergestellt und insbesondere das Anrecht befähigter jüdischer Anwärter auf staatliche An-