Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-06-01
- Page
- 348 (sequence 2)
- Language
- German
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348 Zrn deuycyen Mercy. losigkeit in bezug aus Abstammung und auf das religiöse Bekenntnis ist von wesentlichen Fortschritten ebensowenig bemerkbar als von einer allgemein richtigen Auffassung des Begriffs des Staats. Am Vorabend der preußischen Landtagswahlen müssen wir deshalb im Jahre 1908 als deutsche Staatsbürger und als Juden wünschen, daß durch den Ausfall dieser Wahlen endlich ein Borwärtsschreiten ermöglicht wird oder wenigstens weitere Kulturrnckschritte verhindert werden. Bei den Verhandlungen des ersten vereinigten preußischen Landtages erklärte seinerzeit der Abg. v, Vinde, er könne sich gar kein Bild von der Idee des „christlichen Staates" machen; der Staat sei ein Komplex von Individuen und könne als solcher keine allgemeine Ueberzeugung haben. Wenn es sich um einen Akt der Gesetzgebung handle, dürfe man sich auch nie von Sympathien oder Antipathien, sondern nur von den Gründen des Rechts und der Religion leiten lassen, die die Gleichstellung aller Bürger unbedingt erfordern. Aehnlich äußerten sich damals die Abg. M e v i s s e n, H a u s c - m ann, v. Beckerath, v. Sau cken, die Grafen T yhrn und D o r k, sowie der Fürst zu Ly n ar, und mehrfach wurde beklagt, daß der Entwurf des Judengesetzes vom Jahre 1847, das bekanntlich noch heute Rechtskraft hat, sogar Errungenschaften des Jahres 1812 in Frage stelle. Es wurde betont, daß, wenn die Gegner der Gleichberechtigung der Juden ihren Widerstand init der Absicht begründeten, einen für die Christen bedenklichen Wettbewerb zu verhindern, gerade darin eine Anerkennung der Fähigkeiten der preußischen Juden liege und für den Staat ein Antrieb, hervorragende geistige Kapazität nicht ungenützt zu lassen. Die Berichte über die damals im preußischen Landtage gehaltenen Reden gewähren den Eindruck, daß nicht nur die heutigen preußischen Inden Grund haben, den Verlust von Errungenschaften früherer Jahrzehnte zu beklagen, sondern daß auch in ganzen politischen Parteierl ein Rückschritt zu verzeichnen ist, der zwar nicht numerisch, aber kulturell, bezw. qualitativ ist, und gerade deshalb für sie verhängnisvoll werden muß. Die Jndenfrage ist eine Frage des Rechts und der Billigkeit, nicht aber eine Fraktionsangelegenheit; man hat sie nur künstlich zu einer