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Im deutschen Reich · 1908-06-01 · Heft 6 (Juni 1908) · p. 338

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 6 (Juni 1908)
Article
Der Humanist Reuchlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
Date
1908-06-01
Page
338 (sequence 7)
Language
German
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Im deutschen Reich. Volke zu sprechen. In feiner Rede hetzte er ~ gegen die Juden und den Reuchlinschen „Augenspiegel". Nachdem der Pfarrer Kenntnis von dem Inhalt des „Augenspiegels" genommen hatte, rief er aus: „An den Galgen mit diesem Buch". Er inhibierte den Verkauf und sandte sofort ein Exemplar an die Kölner theologische Fakultät. Diese übertrug die Prüfung des Buches dem Arnold von Tungern. Als Reuchlin hiervon hörte, hielt er es für ratsam, vor dem drohenden Unwetter sich zu schützen. Am 28. Oktober schrieb er zwei Briefe nach Köln, einen an Arnold von Tungern, den anderen an den ihm befreundeten Conrad Kollin aus Ulm. Ter Brief an Tungern ist in ziemlich unterwürfigem Tone abgefaßt; er versichert seine vollständige Uebereinstimmung mit dem Kirchenglauöen und erbietet sich, falls er etwas anders ausgelegt habe, als die Kirche lehre, dies zurücknehmen zu wollen. Da betreffs der Judenbücher keine gesetzlichen Vorschriften beständen, so habe er darüber frei wie ein Redner disputieren dürfen und sich für die mildere Ansicht ausgesprochen. „Ich bitte dich," sagt er mit Anspielung -auf bekannte neutestamentliche Stellen, „daß du Geduld mit mir habest, so will ich dir alles bezahlen", „befiehl, so werde ich mein Schwert einstecken", „es krähe mir der Hahn, so will ich weinen", „donnere erst, bevor du blitzest". In dem Briefe an Kollin beschwerte er sich darüber, daß der Dominikanerorden, dessen Anwalt er jahrelang ohne Entgelt gewesen sei, den Pfefferkorn in seinen Angriffen gegen ihn ermuntert und unterstützt habe. Am 2. Januar erging das Antwortschreiben der Kölner theologischen Fakultät, das von dem Dekan derselben, Jacob Hochstraten, unterzeichnet ist. Die Fakultät wirft ihm vor, daß er das vom Kaiser löblich begonnene Werk der Unterdrückung der Judenbücher durch sein Gutachten vereitelt habe; hierdurch habe er sich der Begünstigung des jüdischen Glaubens schuldig gemacht und den Juden neuen Anlaß zum Spott gegeben. Außerdem habe er Schriftstellen falsch angewandt und Bemerkungen eingestreut, die fromme Ohren verletzten. Er möge die Steine des Anstoßes beseitigen, und da er sich in der seinem Gutachten angefügten lateinischen Disputation noch nicht genügend hinsichtlich der Aufrichtigkeit seines Glaubens gereinigt habe, so hätten sie diejenigen Stellen ver-

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