Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1908-06-01 · Heft 6 (Juni 1908) · p. 336

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 6 (Juni 1908)
Article
Der Humanist Reuchlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
Date
1908-06-01
Page
336 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316766-2316773-2340104--17831-2340189
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

336 oeut)d;en Reich. gelaufenen Gutachten Kenntnis zu nehmen; wozu er aber kein Recht hatte, das war, von dem ihm amtlich zur Kenntnis Gelangten in einer für die Oeffentlichkeit bestimmten Schrift Gebrauch zu machen. Daher war auch Reuchlin sehr aufgebracht, als Pfefferkorn auf der Ostermesse 1511 in Frankfurt a. M. eine Schrift mit dem Titel „Handspiegel" verkaufte und verteilte, worin das Gutachten Reuchlins aufs heftigste angegriffen wurde. Wenn ihm in dieser Schrift vorgeworfen wurde, daß manche seiner im Gutachten entwickelten Ansichten über die Juden und der Juden Bücher mit den vor fünf Jahren in dem deutschen Sendschreiben an den Edelmann ausgesprochenen in Widerspruch stünden, so kann die Richtigkeit dieser Behauptung nicht bestritten werden. Aber wes-' halb hätte Reuchlin seine Ansichten nicht berichtigen sollen?- Wenn aber Pfefferkorn behauptete, daß Reuchlin von den Juden bestochen worden sei, daß seine hebräischen Kenntnisse gleich Null seien, daß er hebräisch lese und schreibe, wie wenn man einen Esel die Treppe hinauftreibe, und daß seine hebräischen Schriften nicht von ihm verfaßt seien, so lag darin eine so schwere Verleumdung, daß Reuchlin sich aufs tiefste verletzt fühlen mußte. Er überreichte dem Kaiser, der bald darauf durch Schwaben kam, in Reutlingen das Pfefferkornsche Libell und führte darüber Klage. Der Kaiser, der mit Geschäften überhäuft war, versprach, die Angelegenheit vom Bischof in Augsburg untersuchen und regeln zu lassen. Da aber kein Resultat erfolgte, beschloß Reuchlin, sich selbst Recht zu verschaffen, oder, wie er wörtlich sagt, „als ein Verwundeter sich selber zu arzeneien und zu heilen". Und so erschien zur Herbstmesse 1511 sein „Augenspiegel". Dieser besteht aus folgenden Stücken: 1. Einer Erzählung des Hergangs der Sache bis zur Abfassung des Gutachtens. 2. Einem wörtlichen Abdruck des Gutachtens. 3. Einer lateinischen Disputation, in welcher die etwa zu erhebenden Einwände in scholastischer Form gelöst werden. 4. Einer Aufzählung von 34 Unwahrheiten, die Pfefferkorn gegen ihn vorgebracht habe. In der scholastischen Disputation hat er manche der im Gutachten ausgesprochenen Ansichten, die der Oeffentlichkeit gegenüber so klipp und klar auszusprechen er sich doch wohl scheuen mochte, umgedeutet und beschränkt. Doch das dürfen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.