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Im deutschen Reich · 1908-06-01 · Heft 6 (Juni 1908) · p. 335

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 6 (Juni 1908)
Article
Der Humanist Reuchlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
Date
1908-06-01
Page
335 (sequence 4)
Language
German
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Der Humanist Vieuchlin als BeneidLgec des jüdischen Schrifttums. 333 und allein mit Worten und mit dem namen wollen ernsten werden. Deren ich vil gekaut Hab, da nichts guts us 'worden ist, dieselben glauben eben eins als das ander, und Wan es inen uff bi)er seiten nil nach irein willen gat so lauffen sie in die türckei und werden wider juden." Er erklärt es nicht allein für zwecklos, sondern auch für schädlich, die Bücher der Juden zu unterdrücken oder zu vernichten und macht vielmehr den Vorschlag, d e r K a i s e r m ü g e verfügen, daß zehn I ah r e l a n g a n je de r Universität zwei Professoren a u g e st e l l t w e r - d en, die die Studenten in der hebräischen Sprache unterweisen sollen, und die Juden sollten die notwendigen Bücher herleihen, bis diese durch Druck oder Abschrift vervielfältigt seien. Er schließt sein Gutachten mit der Ansicht: „daß man der Juden Bücher nit soll verbrennen, und daß man sie durch vernünftig disputationes sanfftmütigklich und güttlich zu unserm glauben sol mit der hilff gottes überreden". Dieses Gutachten, das am 6. Oktober 1510 ausgestellt ist, übersandte Reuchlin versiegelt durch einen geschworenen Boten dem Erzbischof Uriel von Mainz, Erzkanzler des Deutschen Reichs. Diesem wurden auch die andern Gutachten übergeben, die alle mit Ausnahme des Heidelberger Gutachtens, das aus Berufung einer Kommission antrug, die Unterdrückung der jüdischen Bücher verlangten, das Mainzer sogar die Konfiskation der hebräischen Bibel. Diese Gutachten übergab der Erzbischof nebst einem Briefe, in dem er sich dem Urteil der Kölner und Mainzer Fakultät anschloß, dem Johannes Pfefferkorn zur Uebermittelung an den Kaiser. Der Kaiser übergab die Gutachten einer Kommission zur Berichterstattung, und trotzdem auch diese auf Konfiskation der hebräischen Bücher mit Ausnahme der Bibel antrug, entschied der Kaiser, da er nun doch einmal bedenklich geworden war, die Angelegenheit auf dem nächsten Reichstage zu verhandeln. Hierbei ist es verblieben; die Sache ist auf keinem Reichstage vorgekommen. Die Bücherangelegenheit war hiermit beigelegk: aber der einmal angefachte Brand loderte auf einem andern Gebiete fort. Als der vom Kaiser bestellte Sollizitator der Bücherangelegenheit hatte Pfefferkorn wohl das Recht, von den ein-

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