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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 318

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
[Ohne Titel]
Date
1908-05-01
Page
318 (sequence 5)
Language
German
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318 Im deutschen Reich. Gesinnung jederzeit bekundete, ohne daraus zu verzichten, bei jeder Gelegenheit den Anspruch auf Gleichberechtigung und Achtung seines jüdischen Bekenntnisses zu betonen, immer für sie vorbildlich sein müsse.. Diesen Ausführungen, die sehr beifällig aingeuommeu wurden, schloß sich Herr Justizrat Dr. Lövinson an, um aus die große Wichtigkeit der bevorstehenden Landtags wählen zu verweisen, an der sich zu beteiligen, mehr als je vorher Pflicht jedes guten Staatsbürgers sei. Am Schlüsse der weiteren Debatte erklärte der Vorsitzende auf eine Anfrage, ob und wie der Central-Bereins-Borstand seinen Einfluß gegen die vertragswidrige Behandlung der Glaubensgenossen in Rumänien geltend machen werde, daß der Central-Verein deutscher Staatsbürger dazu nach seinen Statuten keine Berechtigung besitze, aber jedes einzelne Vorstandsmitglied sicher die bedauerlichen Vorgänge in Rumänien mit lebhaftem Interesse verfolge und gewiß jeder als einzelner an anderer Stelle sein Mitempfinden für die Bedrängten zum Ausdruck bringen werde. — Jüngst ist an der Berliner Universität die Verbindung „S tauft a" auf dem Disziplinarwege aufgelöst worden. Ueber den Anlaß wurden in der Tagespresse auffallende Angaben gemacht. Ein polnisch sprechender Student soll mit einem jüdischen Mitgliede der Verbindung zusammengeraten und daraus eine Forderung entstanden sein. Ter polnische Student habe die Genugtuung mit der Begründung verweigert, er gebe Juden überhaupt keine Satisfaktion. Darauf sei gegen ihn die Berrufserklürung erfolgt. Der Pole habe der Universitätsbehörde davon Anzeige gemacht, und nun sei die Verbindung „Staufia" von Universitätsdisziplin wegen aufgelöst worden. Dies war nichts Ungewöhnliches, aber die gleichzeitig aufgetauchte Behauptung, der Universitätsrichter Geheimrat Daude solle dabei die Erklärung des Pol e n, „j ü d i scheu Studenten keine Satisfaktion zu gebert", für keine Beleidigung erklärt haben, erregte vielfach peinliches Aufsehen. Das bisherige Verhalten des Herrn Universitätsrichters den jüdischen 'Studenten gegenüber ließ uns ohne weiteres annehmen, daß ihm eine solche Aeußerung in keiner Weise zuzutrauen sei. Nachdem sich diese An-

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