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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 281

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
Das Borkum-Lied im Herrenhause
Date
1908-05-01
Page
281 (sequence 5)
Language
German
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Das Borkum lied im Herreuhause. 281 etwas einzuschreiten; es wäre die Polizei verpflichtet, denen Schutz zu geben, die in der Weise beschimpft werden, und dafür zu sorgen, daß derartiges nicht vorkommt. Meine Herren, ich gehe aber weiter: ich glaube, die Sache ist auch strafbar. Zunächst deshalb, weil eine ganze Klasse von Menschen beleidigt wird. Tenn wenn hier angedroht wird, daß, wenn bestimmte Personen sich in Borkum sehen lassen, sie hinausgeworfen werden, wenn dies öffentlich mit Musik angedroht wird, fo ist das eine grobe Beleidigung gegen die betreffende Klasse von Menschen. Und wenn auch einzelne Mitglieder dieser Klasse nicht anwesend sind, da sie, um sich keinen Unannehmlichkeiten auszusetzen, gezwungen fernbleiben, so wird dadurch die Sache nicht anders; aus der Ferne wird die ganze Judenschaft beleidigt. Wenn sie sich dadurch beleidigt fühlt, auf das bitterste beleidigt fühlt, so finde ich das durchaus erklärlich. Sie hat sich auch beleidigt gefühlt. Der Vorgänger des jetzigen Herrn Ministers des Innern hat mir selbst gesagt, daß, wenn ich nicht irre, von feiten einer j ü d i s ch e it Korporation (gemeint ist der CenLral-Berein. Die Redaktion.), eine Beschwerde bei dem Minister eingelaufen ist, aber sie hat keinen Erfolg gehabt. Der Herr Minister glaubt, dagegen nicht einschreiten zu können. Aber auch aus einem anderen Grunde handelt es sich hiernach meiner Auffassung um ein strafbares Vergehen; ich halte das Vergehen für groben Unfug. Der Grobeunfug-Paragraph ist ja etwas in Mißkredit geraten, weil er mitunter da angewandt ist, wo man von grobem Unfug vielleicht nicht sprechen kann. Aber, meine Herren, wenn das, was hier vorgesallen rst, kein grober Unfug ist, und nicht, sobald es zur Kenntnis kommt, als grober Unfug bestraft wird, so weiß ich nicht mehr, was überhaupt grober Unfug sein soll. Nun, meine Herren, kommt man hier unwillkürlich zu der Frage: wie würden sich wohl die staatlichen Organe verhalten, wenn das, was hierden Juden gegenüber aufgeführt wird, Katholiken oder Protestanten gegenüber aufgeführt würde? Wenn in einer katholischen Gegend die Protestanten aus dem Lande Vertrieben würden und so gegen sie vorgegangen würde, so würde doch die Polizei keinen Anstand nehmen dürfen, alsbald dagegen aufzutreten. Und das gleiche würde der Fall sein, wenn in einem protestantischen Lande gegen

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