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Im deutschen Reich · 1908-05-01 · Heft 5 (Mai 1908) · p. 280

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 5 (Mai 1908)
Article
Das Borkum-Lied im Herrenhause
Date
1908-05-01
Page
280 (sequence 4)
Language
German
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230 Im deutschen Reich. großes Aufsehen erregt. Also es ist nicht bei der Harmlosigkeit geblieben, sondern das sind die Folgen davon gewesen. Nun, meine Herren, noch ein anderes Beispiel! Ich weiß von einem Augenzeugen, daß der Herr Regierungspräsident mit anderen Beamten eines Tages dort im Strandhotel gewesen ist, und daß auch da diese Sache aufgeführt worden ist. Erklärlicherweise — und zu seiner Ehre sei es gesagt — ist ihm das im äußersten Maße unangenehm gewesen. Er hat den Wirt kommen lassen und ihm gesagt, er solle dafür sorgen, daß der Unfug aufhöre. Ter Wirt hat das der Musik mitgeteilt; dann aber ist ein Heulen und Johlen losgegangen von der Badegesellschaft, und der Wirt ist zum Regierungspräsidenten gekommen und hat ihm erklärt, er werde der Sache nicht mächtig, er könne sie nicht hindern, und das Lied ist unter Musikbegleitung wieder angestimmt worden. Dann hat der Herr Regierungspräsident das Lokal verlassen, weil er diesem Unfug nicht hat ferner beiwohnen wollen. Ich glaube, wenn nachgeforscht würde, würden sich noch mehrere Fälle finden, wo es zu derartigen Angehörigkeiten geführt hat. Rum, meine Herren, wie sollen wir dieses Benehmen charakterisieren? Harmlosigkeiten kann ich es nicht nennen; denn es ist eine bewußte unb bestimmte Absicht bei der ganzen. Sache. Es ist die Absicht, einen Zwang gegen deutsche' vollberechtigte Bürger auszuüben, ihres Rechtes sich zu begeben, in Borkum auf den öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Wirtschaften ebenso zu weilen, wie jeder andere. Das aber halte ich für eine unerlaubte Handlung; ich halte es ferner für eine Handlung, die aller Sitte, die dem Anstande widerspricht. Wenn die von jenen Handlungen Betroffenen diesem wder jenem vielleicht nicht angenehm sind, dann mag er andere Mittel ergreifen, um nicht mit ihnen zusammenzutreffen; aber öffentlich in dieser beschimpfenden Weise aufzutreten mit der Drohung, ihn hinauszuwerfen, das ist mehr, glaube ich, als der Staat zugeben darf. Die Sache ist nicht mehr harmlos, sondern das Gegenteil von harmlos; sie ist Absicht und ist nach meiner Auffassung etwas Trauriges und durchaus Unzulässiges. Ich meine, wenn derartiges jeden Tag vorkommt, daß dann der Staat nicht umhin kann, dieser Sache entgegenzutreten und Ordnung zu schaffen. Es ist ja auf Borkum ein Hilfsbeamter des Landrats. Ich meine, der wäre doch verpflichtet, gegen so

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