Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1908)
- Article
- Die Reichstagsverhandlungen über die Zurücksetzungen der jüdischen Einjährig-Freiwilligen
- Date
- 1908-05-01
- Page
- 271 (sequence 6)
- Language
- German
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Reichst rt gsverhandlungen. 271 Einjährige zum Unteroffizier befördert wurde. Der Einjährige Meyer ist ein Mann, der nach jeder Richtung militärisch feine Pflicht und Schuldigkeit getan hat, wie das Zeugnis beweist, welches er von der militärischen Behörde erhielt. Es lautet: Ter Einjahrig-Freiwillige Unteroffizier Meyer hat sich während seiner militärischen Dienstzeit vortrefflich geführt; er hat dein Dienst stets das regste Interesse entgegengebracht und sich in allen Fächern recht gute Kenntnisse angeeignet. Sein außerdienstliches Verhalten war in jeder Hinsicht mustergültig. Formvoll unb bescheiden im persönlichen Verkehr, durchdrungen von vornehmer königstreuer Gesinnung, war er ein vortreffliches Element in der Kompagnie, ans welcher ich ihn nur ungern scheiden sehe. Man sollte meinen, daß ein Einjähriger, der mit einem derartig glänzenden Zeugnis sein Regiment verläßt, wohl geeignet sein sollte, auch weiter befördert zu werden. (Sehr richtig! links.) Bekannt ist ja das Verhalten der militärischen Behörden in dem Falle des Sohnes des Herrn Justizrats Feige in Breslau. Wenn ich nicht irre, ist dieser Fall in diesem Hohen Hause schon zur Erörterung gekommen. Der Fall interessiert umsomehr, als es sich hier um einen Vater handelt, der selbst Offizier gewesen ist, um einen Mann, der es verstauben hat, durch seine Tüchtigkeit sich das Vertrauen der militärischen Behörden in dem Maße zu erringen, daß er 1870/71 mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet worden ist. Daß eine Zurücksetzung, wie es den Anschein hat, um des Glaubens willen, bei einem solchen Vater um so schwerer ins Gewicht fallen muß, liegt wohl auf der Hand. Ich versage es mir, auf die Schreiben, die der Vater an die Militärbehörde gerichtet hat, des näheren einzugehen. Wenn nun auch die Zulassung zu dem Osfiziersuuterricht stattfindet, und auch der Betreffende das Zeugnis als Reserveofsiziersaspirant erhalt, so treten nachher von neuem Schwierigkeiten ein, wenn er zu den Reserveübungen eingezogen wird. Auch dafür liegen eine Reihe interessanter Fälle vor. Ich erwähne nur den Fall Oppenheimer vom Trainbataillon Nr. 1ö in Straßburg. Es handelt sich hier gleich-