Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1908)
- Article
- Die Reichstagsverhandlungen über die Zurücksetzungen der jüdischen Einjährig-Freiwilligen
- Date
- 1908-05-01
- Page
- 267 (sequence 2)
- Language
- German
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ReichsLagsverhandlungen. 2t) 1 längst das Rassenvorurteil nicht , mehr beachtet; vielmehr gelangten auch in Preußen Juden, diesichzumR elig ionswechsel beguemten, wiederholt zu den höchsten militärischen Stellungen, ohne daß ihre durch die Taufe nicht zu beseitigenden körperlichen Eigenschaften etwa die Folge gehabt hätten — wie sich einst der Antisemit Liebermann v. Sonnenburg geschmackvoll ausgedrückt hat — „die Front zu verunzieren". Es bleibt also nur noch das religiöse Vorurteil zu überwinden, das so wenig zeitgemäß erscheint, daß man ihm bei dem Volk in Waffen nur noch dort eine Berechtigung zuerkennt, wo der oberste Kriegsherr zugleich Zar und Papst ist, oder — wo man noch hinter den Russen zurücksteht! In bezug auf diese Verhältnisse haben die Verhandlungen am 30. März d. I. im Reichstage bei der d r i t t e n B e r a t u n g des Etats der Heeresverwaltung hoffentlich bereits aufklärend gewirkt. Wir geben hier die Rede des freisinnigen Abg. Ko p s ch im Wortlaut wieder: „In der Sitzung vom 4. Februar d. I. wies mein Parteifreund Dr. Mugdan darauf hin, daß Mannschaften jüdischer Konfession bei ihrem Eintritt in das Heer von vornherein schlechter behandelt würden als ihre christlichen Kameraden. Darauf erklärte der Vertreter der Regierung wörtlich folgendes: „Es ist ferner erwähnt worden, es komme vor, daß Mannschaften jüdischer Konfession von vornherein bei ihrem Diensteintritt schlechter behandelt würden, irgendwie zurückgesetzt würden hinter ihren christlichen Kameraden. Es sind keine einzelnen Fälle genannt worden, ich kann also auf einzelnes nicht eingehen und beschränke mich auf die allgemeine Bemerkung, daß, wenn das geschieht oder geschehen ist, es selbstverständlich in höchstem Grade zu - mißbilligen ist. Was die Wahl von Reserveosfiziersaspiranten aus den Mannschaften des Beurlaubtenstandes zu Reserveoffizieren anlangt, fo liegt sie, wie den Herren bekannt ist, in der Hand des Offizierkorps des Beurlaubtenstandes, und es muß ihm im einzelnen Falle überlassen sein, die Momente pflichtmäßig zu ermessen, die ausschlaggebend sind, ob der junge Mann Reserveoffizier werden soll oder nicht."