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Im deutschen Reich · 1908-04-01 · Heft 4 (April 1908) · p. 204

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 4 (April 1908)
Article
Der Humanist Reuchlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
Date
1908-04-01
Page
204 (sequence 3)
Language
German
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204 Im deutschen Reich. angelegenheit einzumischen. Ferner sagte er Gumprecht zu, durch seinen Marschall Frowin von Hutten die Beschwerde der Juden beim Kaiser zu unterstützen. Außerdem wandte er sich in einem Schreiben an den Kaiser, in dem er ausführte, er sei ganz überrascht, aus dessen Erlasse zu vernehmen, daß sich in seiner Diözese christenfeindliche Schriften befänden; diese aber zu ermitteln, erachte er Pfefferkorn wegen seiner ungenügenden Kenntnisse in der heit. Schrift für ungeeignet. Darum möge der Kaiser eine taugliche Persönlichkeit zur.Vollstreckung seines Mandats ernennen. Als Gumprecht am Dienstag Mittag mit dem Bescheid des Erzbischofs nach Frankfurt kam, zogen sich die Geistlichen von der weiteren Betreibung der Bücherkonfiskation zurück. Der Rat sistierte dieselbe, und die 168 bereits fortgenommenen Bücher wurden einstweilen in Fässern aufbewahrt. Pfefferkorn reiste ctm 4. Oktober von Frankfurt ab und suchte, nachdem er sich von Kunigunde ein empfehlendes Handschreiben an den Kaiser hatte ausstellen lassen, diesen in Italien auf. Aber auch die Juden blieben nicht untätig; sie sandten einen gewissen Jonathan Zion mit den nötigen Vollmachten nach dem italienischen Kriegsschauplätze; dieser wurde unterstützt von einem angesehenen Manne, Jsaac aus Triest. In der Umgebung des Kaisers waren den Juden günstig gestimmt: der Markgraf von Baden und der Marschall Goldecker. Nach längerem Hin- und Herschwanken erließ der Kaiser am 10. November in Roveredo ein Dekret, wonach Erzbischof Uriel zum Kommissarius ernannt wurde. Er sollte einige Gelehrte der Universitäten Cöln, Mainz, Erfurt und Heidelberg, ferner den Ketzermeister Jacob Hochstraten von Köln, den Or. Johann Reuchlin, den Konvertiten Victor von Karben und Johann Pfefferkorn zu sich bescheiden. In Gegenwart der Frankfurter Juden sollte die Kommission zuerst die bereits weggenommenen Bücher, sodann diejenigen, welche Pfefferkorn außerdem als verdächtig bezeichnen würde, sorgfältig prüfen. Die als unverfänglich erkannten Bücher sollten die Juden zurückerhalten, mit den anderen sollte Pfefferkorn nach den Bestimmungen des Paduaner Mandats verfahren. Dieser Auftrag wurde vom Erzbischof Uriel nicht in der vorgeschriebenen Weise zur Ausführung gebracht. Er entsandte vielmehr den Doktor der h. Schrift Hermann Ortlieb und

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