Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 4 (April 1908)
- Article
- Der Humanist Reuchlin als Verteidiger des jüdischen Schrifttums
- Date
- 1908-04-01
- Page
- 203 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Humanist Wesens gelerten und verständigen, die nit Juden sein" Gutachten über der Juden Bücher verlangt werden. In seinem Begleitschreiben an Johann Reuchlin sagt der Mainzer Erzbischof: „Demnach und in Kraft unseres gegeben kaiserlichen Bevelihs und Commission.: So bevelhen wir dir, du wollest die Sachen gründlichen und nach not- Lurft bewegen und ratschlagen, wie und welcher Maß sollichs anzufahn und zu handeln sei und sunderlichen ob sollicher Bücher so die Juden über die Bücher der zehn Gebot und Gesetz Mohsi der Propheten und 'Psalters des alten Lestaments gebrauchen abzuthun göttlich löblich und dem heiligen Christglauben nützlich sei und zur Meerung Gots Dienst und Gutem kommen möge und was du herinn im Rate bei dir entschließest und deshalb fürderlich und ungesumpt zusendest". Das Gutachten, das Reuchlin abfaßte, ist vom 6. Oktober datiert und zeichnet sich durch Klarheit und Wahrheitsliebe aus. Bevor wir auf dasselbe näher eingehen, haben wir von den Vorgängen in der Zwischenzeit zu berichten. Pfefferkorn kam mit dem ersten kaiserlichen Mandat, das er auf Empfehlung der Schwester des Kaisers, der verwitweten und nach dem Tode ihres Gatten, des Herzogs Albrecht IV. von Baiern, in ein Nonnenkloster eingetretenen, bigotten Kunigrunde erhalten hatte, nach Frankfurt a. M. Dort konfiszierte er trotz des Protestes der Juden am Rüsttage des Hüttenfestes in Gegenwart der vom Rate der Stadt bestellten Amtspersonen und der vom Kapitel des Bartholomäusstiftes delegierten Geistlichen in der Synagoge 168 hebräische Bücher (zumeist Gebetbücher) und verbot den Juden, ihre gottesdienstlichen Andachten in der Synagoge zu verrichten. Zu letzterem Vorgehen war Pfefferkorn absolut nicht ermächtigt; auch wollte er die Kommission veranlassen, in die Häuser der Juden einzudringen und ihre dort befindlichen Bücher mit Beschlag zu belegen. Da jedoch die Sabbathruhe begonnen hatte, verschob die Kommission dieses Geschäft auf Montag. Die Zwischenzeit benutzten die Juden und sandten Gumprecht Weissenau nach Aschasfenburg zum Mainzer Erzbischof Uriel von Gemmingen. Dieser war sehr aufgebracht darüber, daß man in einer so wichtigen Angelegenheit, ohne ihn zu fragen, vorgegangen war, und verbot seinen Geistlichen unter Androhung der härtesten Strafen, sich weiter in die Bücher-