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Im deutschen Reich · 1908-03-01 · Heft 3 (März 1908) · p. 162

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 3 (März 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-03-01
Page
162 (sequence 10)
Language
German
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162 Im deutschen Reich. christlichen Charakterbildung ihrer Schüler mitzuwirken. Von einzelnen Zeitungen war sogar fälschlich behauptet worden, daß der Minister gesagt haben sollte, er werde „an dem christlichen Charakter unserer Universitäten" festhalten. Die„Nordd. Allg. Ztg." hat aber offiziös erklärt, daß der Minister eine solche Aeußerung nicht getan habe. Bei der Beratung des Kultusetats trat einige Tage später der Abg. Peltasohn für die Gewährung von Beihilfen an S^nagogengenreinöen ein. Nach der bei der Beratung des Volksschulunterhaltungsgesetzes angenommenen Resolution sollten diese Beihilfen aller! Shnagogengemeinden zuteil werden, und nicht nur den leistungsschwachen. Die Zahl der leistungsschwachen Gemeinden ist so groß, daß der Fonds für sie völligerschöpft und vielleicht noch überschritten werden möchte. Bedauerlich sei die Einschränkung der Beihilfe auf Schulen, in denen mindestens zwölf Schulkinder vorhanden sind. Die Regierung möge die Frage noch einmal prüfen. Es werde vielfach mit Recht darüber geklagt, daß der jüdischen Bevölkerung nicht immer die durch die Verfassung und das Gesetz garantierte Gleichberechtigung zuteil werde. Dadurch erwachse ein Gefühl der Demütigung und Kränkung. Wenn das der Fall sei, dann sollte doch die Regierung nicht dazu beitragen, daß dies Gefühl verstärkt werde bei der Erteilung des Religionsunterrichts. Der Ministerialdirektor Dr. S ch warzkopff entgegnete, daß die Regierung der vom Vorredner angeschnittenen Frage durchaus wohlwollend gegenüberstehe, und fügte hinzu: „Die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Peltasohn beruhen aber zum großen Teil auf gewissen Mißverständnissen. Vorläufig wollen wir abwarten, ob wir mit den ausgeworfenen 40 000 Mark für den Religionsunterricht ausreichen. Wir dürfen nur leistungsschwachen Gemeinden aus dem Etat zu Hilfe kommen." Die Regierung müsse auch verlangen, daß mindestens 12 jüdische Schulkinder vorhanden seien, wenn eine staatliche Unterstützung gewährt werden soll. In der Praxis werde die Frage von keiner großen Bedeutung seien, da durch eine Zusammenlegung der Schulgemeinden die Schwierigkeiten beseitigt werden könnten. Auch in anderen Ressorts ist bei Beratung jüdischer 'Ali.

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