Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 3 (März 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-03-01
- Page
- 158 (sequence 6)
- Language
- German
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Im deutschen Reich.! 56 beschälten oder vermögenslos sind, in seinen Verband aufzunehmen, nicht rechtfertigen lassen. Es muß ihm die Freiheit zustehen, in einzelnen Fällen die Naturalisation aus bestimmten Gründen im öffentlichen Interesse zu versagen. .Aber unbillig erscheint es, ganzen Kategorien von Bewerbern gegenüber diese Versagung zur Regel zu machen und eine Abweichung von der Regel außerordentlich zu erschweren, unbillig und unbegründet, die Naturalisation solchen Personen zu versagen, die seit langen Jahren in Deutschland wohnen, in Deutschland heimisch geworden sind, durch und durch deutsch empfinden und kein anderes Vaterland kennen als das deutsche Reich. Diese Fälle sind sehr zahlreich. Aber am häufigsten ist die Abweisung bei solchen Bewerbern, die nichts verbrochen haben, als daß sie Juden sind. Es soll nämlich noch aus der Zeit, wo die Massenausweisungen Mode wurden, ein Staatsministeriälbeschluß existieren, wonach ausländischen Juden ohne Rücksicht darauf, wie lange sie in Deutschland wohnen, regelmäßig die Naturalisation versagt werden soll. Es heißt auch, daß zwischen den Bundesstaaten ein Abkommen bestehe, wonach außerhalb Preußens die Naturalisation ebenso wie in Preußen erschwert werde. Die Praxis ist unbillig und ungerecht und widerspricht den in Kulturstaaten herrschenden Anschauungen." Bezüglich der Stellung der Bundesstaaten zu der Frage der Naturalisation mag dies zutreffend sein, nicht aber in bezug auf die xreustifche Ausweisuugs-Kraxis, die selbst im Königreich Sachsen keine Anwendung findet. Dort hat man bereits in früheren Jahrhunderten mit derartigen Einschränkungen der Gastfreundschaft so schlimme Erfahrungen gemacht, daß man insbesondere mit Rücksicht aus den Fortbestand der Leipziger Messe die bezüglichen Anordnungen immer wieder nach kurzer Frist widerrufen mußte. Die Naturalisation wird zwar auch in Sachsen Ausländern nur selten ermöglicht, aber Ausweisungen gehören zu den Seltenheiten, und den zahlreich in Leipzig angesiedelten ausländischer Juden wird der Aufenthalt durch keine behördlichen Maß' nahmen erschwert oder verleidet. Im Großherzogtun Baden schien mau neuerdings in die Bahn der preußischer