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Im deutschen Reich · 1908-03-01 · Heft 3 (März 1908) · p. 157

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 3 (März 1908)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1908-03-01
Page
157 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 157 zu fein. Will man die Richtung eines ihrer Mitglieder wissen, so genügt die Angabe: Wirtschaftliche Vereinigung noch nicht, man muß erst eine weitere, speziellere Parteibezeichnung zu Hilfe nehmen. Wir können keinen Vorteil darin erblicken, wenn versucht wird, Anhänger bestimmter, historisch ans den Verhältnissen erwachsener, großer und a n g e s e h euer Pa r - t eien mehr und mehr zu ersetzen d ur ch Ab g e - ordnete, die einen lockeren Zweckverband wie d i e W i r t s ch a f t l i ch e Bereinigung stärken Helsen. Speziell in dem Streben, konservative Mandate au Aspiranten für die Wirtschaftliche Vereinigung zu bringen, liegt System. Der Vorgang in Emden- Norden schließt sich früheren ähnlichen an." Unzweifelhaft stehen den Konservativen noch weitere ähnliche unangenehme Erfahrungen bevor; denn daß es den Deutsch- Sozialen mit Hilfe des Bundes der Landwirte leichter fallen wird, den Konservativen Mandate abzuknöpsen, als dem Zentrum oder den Sozialdemokraten, die. zu bekämpfen sie fast immer vorgeben, liegt auf der Hand. Wenn Fürst Bülow ernstlich mit der Unterstützung des „Zweckverbandes" an das Ziel seiner Wünsche zu gelangen denken sollte, dürste er sich ebenso verrechnen wie in der Erwartung, sich mit kleinen Geschenken die Freundschaft der Liberalen zu erhalten: mit der Wahlrechtserklärung vom 10. Januar hat er diese verscherzt. Es war ein guter Anfang nach oppositioneller Richtung hin, daß in den letzten Tagen des Januarmonats die bürgerliche Linke im Reichstage zur zweiten Lesung des Etats für dem Reichskanzler und die Reichskanzlei einen Antrag eingebracht hatte, wonach die Regierungen aufgesordert werden sollten, eine Novelle zum Gesetz über den Grwerb rrnö Verlrrst der Bunöesunö Staatsangehörigkeit einzubringen und insbesondere darin zu bestimmen, daß ein Deutscher seine Reichsangehörigkeit nicht gegen seinen Willen verlieren kann. Ein gemäßigt liberales Blatt, die Voss. Ztg., schrieb damals: „Bon vornherein wird sich eine allgemeine Verpflichtung des Staats, alle Personen, die nicht gerade

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