Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 92 (sequence 9)
- Language
- German
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92 Im beiltschen Rei ch. gesellschaftlichen Antisernitisnrns. Der eiserne Kanzler, der doch sonst den Antisemiten als die höchste Autorität gilt, hat trotz der unter seinen nächsten Verwandten vorhandenen Vorurteile, sich wiederholt ganz unbefangen über die Rassenkreuzung geäußert und nicht nur mit Bleichröder und Behrendt - Barzin gesellschaftlich verkehrt, sondern auch, wie sich bei der.Verhandlung des Moltke-Harden Prozesses ergeben hat, sich gegen die von Juden abstammenden Journalisten Harden und Lim au zuweilen über seine Standesgenossen mit auffallender Vertraulichkeit geäußert. Daß unser Kaiser mit einzelnen Juden völlig unbefangen verkehrt, ohne sich einerseits darin ' durch die Stöckerpresse beirren zu lassen, noch andererseits damit irgendwie Stellung zur „Jüdenfrage" zu nehmen, ist bekannt. Mit Begierde verbreiteten deshalb die deutschen judenfeindlichen Blätter allerhand von dem Pariser „Temps" gebrachte sensationell aufgeputzte Nachrichten über den Rücktritt des Kapitäns v. Gramme von der Direktion der Hamburg- Amerika-Linie, womit eine angebliche Verstimmung des Kaisers gegen Direktor Ballin in Verbindung gebracht wurde. Sie erzielten damit aber nur den negativen Erfolg, daß die „Kölnische Zeitung" sich darüber nahezu offiziös wie folgt äußern konnte: „Was hiervon zu halten ist, erhellt ohne weiteres aus der Tatsache, daß der Kaiser Herrn Ballin zu Weihnachten sein Bild mit einer besonders huldvollen eigenhändigen Widmung übersandte." Der Herr Amtsrichter Hengsberg er in Schlüchtern und seine Freunde scheinen in bezug ans gesellschaftlichen Verkehr diffiziler als selbst der Kaiser zu sein. Der Herr Amtsrichter ist politisch gegen jede Schmälerung der staatsbürgerlichen Rechte der Juden, aber als Vorsitzender des Tennisklubs in Schlüchtern mag er nicht mit Juden verkehren. Dem Fabrikanten Viktor Wolf erschien dieser anscheinende Widerspruch als eine Unwahrhaftigkeit, und er schrieb dies dem Herrn Amtsrichter, der ihn deshalb wegen Beleidigung verklagte. Das Gericht verurteilte den Beklagten zu 150 Mk. Geldstrafe und zur Tragung der Kosten des Verfahrens, weil es annahm, daß der Kläger nichts gegen Herrn Wolf oder dessen Familie einzuwenden habe, sondern nur von dem Eindringen des jüdischen Elements in den Verein eine Störung der Harmonie im Klub fürchte. Damit stehe das