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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 80

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Gesicherte Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen
Date
1908-02-01
Page
80 (sequence 5)
Language
German
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so 'sm deutschen Reich. quetnen, befriedigenden und gesicherten Versorgungsweise für unsere jüdischen Gemeindebeamten bemerkbar macht. Unsere Gemeinden finden nicht das Geeignete für ihre Zwecke, darum bleibt manche gute Absicht bei ihnen heute unerfüllt und darum gehen manche in ihrem Streben dabei so leicht irre. Daß Gemeinden, die an sich nicht die Absicht haben, nach dieser Seite hin etwas Wesentliches für ihre Beamten zu tun, auch durch Einwirkung von außen dazu gebracht werden können, zeigt das Beispiel in Westfalen und in Ostpreußen, wo die Gemeinde-Verbände die Sache in die Hand genommen und einen großen Teil ihrer Gemeinden zu hohen Leistungen für die Versorgungssicherung ihrer Beamten veranlaßt haben. In Westfalen sind es 20 (große und kleine) Gemeinden, die für ihre 42 Beamten bis 9 0/0 der Gehälter an Versicherungsbeitrag zahlen, und in Ostpreußen gehören fast sämtliche Gemeinden (41 von 45 in Betracht kommenden) zu der vom Verband und der dortigen Lehrerschaft begründeten lokalen Pensionskasse, die bei wesentlich höheren Leistungen als unsere sonstigen Vereins-Pensionskassen von den Gemeinden bis 130 Mk. jährlich für jeden Beamten und von diesem selbst bis 70 Mk. Jahresbeitrag fordert. Was in Westfalen und Ostpreußen möglich gewesen, muß auch anderwärts zu erreichen sein, wenn die dazu berufenen und dafür geeigneten provinzialen S y n a g 0 g e n - V e r b ä n d e sich der Aufgabe nach dieser Seite hin mit Eifer und Entschiedenheit annehmen, und es ist gewiß nicht daran zu zweifeln, daß die Synagogen- Verbände überall den guten Willen und das ernste Streben dafür zeigen werden, wenn nur erst die allgemeine Pensionsanstalt geschaffen oder in Frage gestellt ist, die sich für unsere Gemeinden zur Versorgungssicherung ihrer Beamten besonders empfiehlt. Eine andere große Frage bei der praktischen Erwägung unseres Planes ist die Beschaffung der notwendigen Geldmittel für den Sicherheitsfonds der Kasse, der in allen Fällen unbedingt erforderlich ist. Uns schwebt dafür die Gründung eines wohltätigen Aktienunternehmens mit bedingter mäßiger Verzinsung der eingelegten Kapitalien vor. Unsere wohltätigen Glaubensgenossen, die auch sonst gern gemeinnützige Zwecke unterstützen, werden sicher aucf) für ein solches gemeinnütziges jüdisches Unter-

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