Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Gesicherte Fürsorge für jüdische Gemeindebeamte nach staatlichen Grundsätzen
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 79 (sequence 4)
- Language
- German
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Öejtdjcrlc Kursor ge für jübilrfj: 6>emeinbcbeamte uiw. 79 aus Versorgung oder auch nur aus Vergütung eines Teiles der für ilju geleisteten Beitragen aus der -lasse aus. Unsere allgemeinen Bemerkungen sprechen auch gegen den Gedanken, aus die zu erhoffende staatliche Pensionsv e r s i ch e r n n g a l l e r P riva t ü e a m t e n zu warten. Das wird notwendigerweise eine K a s s e nein r i ch tu n g sein, die in vieler Hinsicht die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Beauutengrnppen unbefriedigt lassen muß. Es steht auch noch gar nicht fest, ob der Kreis der künftigen staatlichen Fürsorgeeinrichtuug soweit gezogen -werden wird, daß sie auch die jüdischen Gemeindebeamten mit umfaßt. Und wer sagt, wann die staatliche Pensionsversicherung der Privatbeamten sich verwirklichen wird, wann sie Gesetz werden und wann sie für-die Beteiligten in Kraft treten wird? In Oesterreich hat man schon 1896 ein solches Gesetz in erster Lesung angenommen und es heute noch nicht zu Ende gebracht. Deswegen die dringliche Ordnung der Versorgungsverhältnisse der jüdischen Gemeindebeamten hinausschieben, hieße, dem Ernst der Sache nicht gerecht werden: — abgesehen davon, daß die zu erwartende staatliche Einrichtung den Zwecken einer Versorgung für die jüdischen Gemeindebeamten nur unvollkommen wird genügen können. Die staatliche Versorgung wird auch nicht billiger sein als die, die wir uns aus eigenen Mitteln schaffen rönnen. Es wird für die einzelnen Gemeinden eine Ehrensache sein, wegen der Gesamtinteressen, die bei solcher eigenen Kasse besonders berücksichtigt werden können, sich dem gemeinsamen Unternehmen, bei denn sie alles finden, was ihnen die allgemeine staatliche Pensionseinrichtung zu bieten vermag, anzuschließen. Es dürfte sich nun fragen, ob sich auch gegenwärtig schon siir eine solche gemeinsame Pensionskasse für jüdische Gemeindebeamte, die bei ihren anzunehmenden hohen Leistungen naturgemäß auch entsprechend hohe Beiträge fordern muß, eine g e n ti g e n d e Z a h l v o u G e m e i n d e n ftubcu dürste, die das Unternehmen im ganzen verlohnend und versichernugstechnisch in gesicherter Form durchführbar zu machen vermögen. Das scheint aber faum zweifelhast. Wer den Bewegungen .auf.diesem Gebiete in den .Kreisen der jüdischen Gemeinden in neuerer Zeit aufmerksam gefolgt ist, wird beobachtet haben, daß sich allerorten ein Suchen nach einer be-