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Im deutschen Reich · 1908-01-01 · Heft 1 (Januar 1908) · p. 59

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 1 (Januar 1908)
Article
Neueste Geschichte des jüdischen Volkes [Rezension]
Date
1908-01-01
Page
59 (sequence 4)
Language
German
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Bücherschau. 59 entscheidenden Schritten Deutschland vorangeeilt waren. (Vergl. S. 69, 129, 132, 133, 272, 275, 279.) So muß man dem vorliegenden Buche recht v eie Leser wünschen. Dieser Wunsch aber wird voraussichtlich um so mehr in Erfüllung gehen, als Philippson außerordentlich interessant und fesselnd schreibt. Um die Verbreitung seiner Schrift in weiteren Kreisen zu fördern, hat er auch darauf verziätet, die von ihm ausgestellten Behauptungen durch Fußnoten auf den einzelnen Seilen zu begründen. Start dessen gibt er in einem besonderen Anhang für jedes Kapitel ein Verzeichnis der dazu benutzten Schriften. Die so zu Stande gekommene umfassende Bibliographie der jüdischen Geschichte des 19. Jahrhunderts wird sich sicher vielen als wertvolles Hilfsmittel bei eigenen wistenschafili uen Arbeiten erweisen. Es ist selbstverständlich, daß jeder Sachverständig", so sehr er auch den Fleiß und die Begabung Philippsons und den Wert seiner Leistung anerkennen muß, doch manche Personen und Ereignisse anders beurteilen wird. Hier sei nur auf zweierlei hingewresen: Der Dank, welchen die von Napoleon I. 1806 zusammenberufine jüdische Notabelnversammlung an die kaihollsche Geistlichkeit für die Gunst und den Schutz aussprach, welche diese den Juden gewährt habe, verdient durchaus nicht den schroffen Tadel, den jene Kundgebung bei PH. S. 17 findet. Gewiß wäre uns mit den Borschrifien des kanonischen Rechts und den Lehren der mittelalterlichen Scholastiker über die Behandlung der Irrten in keiner Weise gedient. Immerhin muß man aber anerkennen, daß die Kirche auf Grund jener Bestimmungen und Theorien den Juden das Recht auf Ausübung ihres Kultus, auf Leben und Eigentum, auf Ehe und Kindererziehung nach den Vorschriften ihrer Religion gewährte; nur dadurch ist die Erhaltung jüdischer Gemeinden im Machtbereiche des Papsttumes möglich gewesen. Daß sich solche gerade da, wo das Papsttum auch die weltliche Herrschaft besaß, in Rom und in Avignon, erhalten haben, ist gewiß kein Zufall. Wichtiger ist noch ein zweiter Einwand gegen das Philippsonsche Buch, der sich aber nicht gegen dessen Inhalt, sondern gegen seinen Titel richtet. Mit Recht bezeichnet PH. es S. 12 als Lüge, wenn der französische Jurist Portalis zur Zeit Napoleons I. von den Juden sagte: „Sre sind keine Religionsgemeinschaft, vielmehr ein Sondervolk". Ebenso ist es zutreffend und durchaus in Uebereinstimmung mit den Ge-

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