Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1908)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1908-01-01
- Page
- 48 (sequence 2)
- Language
- German
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48 Im deutschen Reich. in den letzten Jahren aber auch in dieser Beziehung sich zurückgehalten, weil mitunter nachträglich gemachte Erfahrungen es als rärlich erwiesen hätten, diese Tätigkeit vollständig den Organisationen zu überlassen, die eher in der Lage seien, zu prüfen, ob nicht doch ein nicht mit dem Religionsbekenntnis zusammenhängender Grund für die Ausweisung vorliege. Daß gegen die Ablehnung von Naturalisationsgesuchen vorwurfsfreier ausländlscher Juden sich bisher nichts erreichen ließ, sei sehr bedauerlich; diese Angelegenheit werde aber ebenso im Auge behalten, wie die der nicht minder beklagenswerten ungleichen Behandlung deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, die nach Rußland reisen wollen. Der Vorstand werde auch hierbei auf der Wacht stehen und auf keines der Ziele verzichten, die er sich ge'etzt habe. Nach dieser beifällig aufgenommenen Erklärung wurde die Versammlung geschlossen. A. L. In der in Stettin erscheinenden antisemitischen „Deutschen Hochwacht" war am 26. August 1906 behauptet worden, in Chocen in Böhmen habe ein Jude zu rituellem Zwecke einem Dienstmädchen im Schlafe, nachdem er es mit Chloroform betäubt, Schnittwunden beigebrachr. Das Mädchen sei bei Juden im Dienst gewesen, die es nun als geistesschwach bezeichnen. „Wie immer in solchen Fällen." Bei den damals in Choren angesteüten Erhebungen hatte sich abw sofort herausgestellt, daß das betreffende Mädchen, Maria Kosina, tatsächlich an „einer an Unzurechnungsfähigkeit grenzenden Hysterie" leide, und daß die Gerichtskommlssion an ihrem Körper nur unverkennbar von Insektenstichen herrührende Punkte aber keinerlei auf Blutentnahme schließen lassende Verletzungen gesunden habe. Der Jude, den Maria Kosina anfangs beschuldigt halte, der als Gast ihrer Herrschaft anwesend gewesene Kaufmann Jacob Lederer aus Libochowitz, erhielt durch einen unserer Freunde Kenntnis von der böswilligen Notiz der „Deutschen Hochwacht" und eri.ob darauf gegen den verantwortlichen Redakteur dieses Blattes, Th. Hüboe in Stettin, Beleidigungsklage. Hübbe erzielte Freisprechung, weil er behauptete, nur für den politischen Teil des Martes verantwortlich zu sein, die inkriminierLe Notiz sich ober im Feuilleton befunden habe, für das E. Snell verantwortlich sei. Herr Lederer verklagte nun diesen Feuilleton-Redakteur, der schließlich am 27. November d. I. vom Kgl. Schöffengericht zu