Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-01-01
- Page
- 38 (sequence 3)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 38 stechen der Schweine in der Weise vorzunehmen, Lei der das reckt oft unter beschwerlicher Mühe und mancherlei tragikomischen Zwischensälien auf den „Schlachtetrog" gezerrte Tier langsam und „bei voller Besinnung" abdluten muß. Solches Töten ist ein schreiender, tief empörender Mßstand, der jeglichem Humamiätsgefühle unserer Zeit bitter Hohn spricht. Als aller Brauch ist er skrupel'os vom Vater auf den Sohn übergegangen und hat sich unbegreislrcherweise bis jetzt mit wenigen Ausnahmen überall erhalten. So ist man bei diesem verwerflichen Gebühren, das man seit der K ntcheit Tagen immer wieder gesehen und milgemacht hat, ubgestumpst, ja blind geworden gegen e ne unentschuldbare Unsitte, die nur auf Vorurteil fußt. Solcher Unmoral sollte doch endlich ganz energisch gesteuert werden." Tagegen haben die Tierschutzvereine sich noch nirgend energisch aufgelehnt, obgleich gegen diese Art der Hausschlachtungen das Schächten eine wahrhaft ideale Schlacht Methode darsckllt, die, zumal wenn einige Verbesserungen der vorbereitenden Handlungen allgemein durchgeiührt würden, sich zweifellos als die Methode erweisen würde, mir der die geringste Quälerei verbunden ist. W. ' — Die „Kaufmännische Rundschau" berichtet: „Die Handelswacht" brachte in der Nr. 10 folgende Briefkastennotiz: „V. d. D. K. Unteren Glückwunsch zur Erwerbung des Herrn Wpstryk-Beuthen. Dieser edle Pole war früher Mitglied des Leipziger Verbandes, dann versuchte er sich uns zu nähern, aber wir winkten ab. Darauf wurde Wpstrpk Mitglied des sozialdemokl-Ltifchen Verbandes, und nun ist er beim Verein der „Deutschen" Kaufleute gelandet, wie wir bereits vor Jahren vorhergesagt haben. Beim kleinen Cohn wird es ihm gefallen, denn da paßt er hin." Unser Mitglied W. fühlte sich durch diesen Artikel beleidigt und stellte gegen den verantwortlichen Redakteur Döring Strafantrag. Wie die „Oberschlesische Grenzzeitung" berichtet, erblickte das Beuthener Schöffengericht in dieser Briekastennotiz eine schwere Beleidigung des W. und verurteilte D. zu 50 Mark Geldstrafe, an deren Stelle im Nickrbeitreibungsfalle 10 Tage Haft treten. Gleichzeitig wurde auf Publikation des Urteils in der „Deutschen Handelswachl" und der „Oberschlef. Grenzzeitung" erkannt. So geht's, wenn man feine „deutsch-nationale" Phantasie nicht zu zügeln weiß." — Ww uns das Bureau des Deutsch-Jsraelmschen Gemeinde-