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Im deutschen Reich · 1908-01-01 · Heft 1 (Januar 1908) · p. 7

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 1 (Januar 1908)
Article
Die Ehre und das Judentum
Date
1908-01-01
Page
7 (sequence 7)
Language
German
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Die Ehre und das Judentum. 7 Werte der Menschenpersönlichl'eit erscheint das Individuum in einem gänzlich neuen Lichte. Diese Anschauung bildet die Grundlage der Rechtsgleichheit, die das Judentum — gleichfalls im Gegensatz zur Antike und im Gegensatz zum Mittelalter — zuerst verkündet und folgerichtig und streng durchgeführt hat. Aus diesem Grunde kannte das Judentum keine ständische Gliederung. Aus diesem Grunde galt für die Fremdlinge sowohl, wie für die Einheimischen — denn auch in den Fremden wurde der Mensch als solcher geehrt — ein Reckr und ein Gesetz. Deshalb kannte das Judentum keine Sklaven und Heloten; deshalb blieb es frei vom brutalen Egoismus der kulturell hochstehenden alten Völker; darum ward selbst auf die Menschenwürde des Verbrechers Rücksicht genommen, und das Gefühl der Ehre in jedem, auch in dem geringsten Bürger, vorausgesetzt und in der gleichen Weise gewahrt. Die Anwendung dieses Grundsatzes gab im Zweiten vorchristlichen Jahrhundert Anlaß zu solgeschweren Kämpfen und Erschütterungen. König Johann Hprkan verließ nämlich die Partei der Pharisäer und wandte sich mit seiner ganzen Machtsülle den Sadduzäern zu, weil er für eine von einem pharisäischen Schriftgelehrten erlittene Beleidigung keine besondere Sühne erhielt. Wer die Zeichen der Zeit zu deuten versteht, dem fallen gegen früher zwei Umwälzungen auf. Erstlich das allmälige Schwinden des alten Srändebegrifses. Wohl ist eine Differenzierung die stetige Begleiterscheinung einer jeden höheren Kultur, und so nehmen wir auch in unseren Tagen allerlei Gliederungen zu gesellschaftlichen Gruppen wahr. Doch diese Gliederungen erfolgen zumeist auf dem schwanken Grunde der Sitte, nicht aber auf dem festen Boden des Rechts, und diese Gruppen genießen höchstens gesellschaftliche Vorteile, nicht aber gesetzliche Vorrechte. Das zweite Moment ist die allgemeine Erlaubnis, von der Wohltat des Schutzes der Gesetze Gebrauch zu wachen. Diesen Schutz können sogar solche anrufen, die das Gesetz selbst wegen verpönter Handlungen außerhalb des Rechts gesetzt hat. Diese zwei bedeutsamen Tatsachen werden in der Regel für moderne Errungenschaften gehalten nnd als solche gepriesen. Im letzten Grunde sind sie jedoch aus den jüdischen Ehrbegriff zurückzuführen. Denn fürwahr, eins der größten Verdienste des Judentums ist die aus seinem Ehrbegriff quellende Demokratisierung des Rechts.

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