Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1908)
- Article
- Die Ehre und das Judentum
- Date
- 1908-01-01
- Page
- 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316766-2316768-2339356--17231-2339423- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 Im deutschen Reich vorzugten Stellung im SLaatsleben entbehrten, nur schwer, nach langen, harten Kämpfen zu Ansehen bei der Gesamtheit gelangen- Ganz anders wiederum das germanische Mittelalter. Hier ist nicht der Volksgenosse, nicht der Staatsbürger als solcher, sondern die Stände sind Träger der Ehre. Statt des hellenisch-römischen Einheitsbegriffes eine bunte Mannigfaltigkeit: Bürger-, Ritter-, Lehns-, Kaufmanns-, Zunftehre usw. Der germanische Ehrbegriff des Mittelalters gipfelte in der Anschauung, daß der Einzelne für sich gar nichts gilt, sondern erst dadurch zur Geltung gelangt, daß er sich nicht nur einer Gemeinschaft anschlreßt, sondern mit all seinem Tun und Lassen, ja, mit seiner ganzen Gefühls- und Denkart in derselben aufgeht. So bildete sich ein Korporalionswesen aus, das viele Auswüchse zeitigte. Wie jeder Stand in sich selber abgeschlossen war und seine genau bestimmten und abgegrenzten Sonderrechte besaß, so gab es auch eine große Anzahl von Menschen, die teils schon durch Geburt, teils durch ihre beruflichen Hantierungen oder anstößigen Handlungen weder in diesen noch in jenen Stand eingereiht werden konnten und die deshalb außerhalb des Gesetzes und außerhalb der Gesellschaft stehen mußten. Sie erfuhren dadurch eine Ehrenminderung, die Rechtseinbußen, mitunter sogar sehr schwere, nach sich zog. Die Rechtlosigkeit hatte wiederum neuerliche Aechtung zur Folge. — Die Ritterehre des Mittelalters bei den romanischen Völkern gründete sich auf ein Scheinwesen. Nicht selten suchten Rrlter, namentlich in Spanien, grundlos arge Fehden und veräußerlichten die Ehre, deren Betätigung sie als ihr Gewerbe betrachteten. In der neueren Zeit, wie auch in der Gegenwart, gilt die Ehre hauptsächlich als gesellschaftliches Gut. Das hervorstechendste Merkmal dieses Gutes ist das Ausgezeichnetsein vor anderen. Je seltener die Bevorzugung, desto größer ihre Schätzung. Wer über die anderen nicht hervorragt, dcr Hai eben nur einen sozialen Durchschnittswert. Deshalb nehmen wir in unseren Tagen vielfach das Sehnen und Streben wahr, in eine höhere soziale Schicht aufzusteigen. Den gesellschaftlichen Charakter der Ehre beleuchtet am besten die Tatsache, daß ihre Mehrung und Minderung vornehmlich von jenen abhängig gemacht wird, die zumindest auf derselben sozialen Stufe stehen. Ja, selbst die Bedeutung jeder Gunstbezeugung richtet sich hauptsächlich danach, in welcher staatlichen Rangordnung