Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-12-01
- Page
- 713 (sequence 6)
- Language
- German
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BsLsmsNKchrichLm. 713 richter einen in dem Orte wohnhaften Kaufmann ab und weinte, er habe gegen die vorgeschlagsnen Personen an sich nichts ein- Zuwenden, könne sie aber in solchem Falle nicht aunehmen, denn das wäre gerade so, als wenn er feinen Bruder in einem ihn betreffenden Falle bestätigen wollte. Da wir diese uns bekannt gewordenen Aeußerungen als geeignet betrachtet haben, alle deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens aufs schwerste Zu verletzen, haben wir an den Präsidenten des Königlichen Landgerichts Thorn den Antrag gerichtet, den Sachverhalt festzustellen und den Amtsrichter daraus aufmerksam Zu machen, daß seine Aeußerungen mit den gesetzlichen Vorschriften unvereinbar und unzulässig seien, wurden aber beschieden, daß Zwar die Angabe des Amtsrichters der Beweggründe seines Tuns dem Gerneinschuldner gegenüber überflüssig gewesen sei, daß er aber aller Wahrscheinlichkeit nach diesen Teil seiner Unterredung als einen außeramrlichen erachret habe. In einer weiteren Beschwerde an den Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten in Marienwerder haben wir aber darauf hingewiesen, daß nach dem Ausweis der Akten der Amtsrichter sich keineswegs auf ein Urteil über die speziellen Verhältnisse seines Ortes beschränkt, sondern den Juden generell etwas unterstellt habe, was nicht wehr und nicht weniger als den Vorwurf eines erheblichen geringeren Pflichtgefühls als das der Angehörigen einer andern Religionsgemeinschaft bedeute. Darauf ist uns nachstehender Bescheid zugegangen: Marienwerder, den 9. November 1907. Der Oberlandesgerichtspräsident. Die über den Amtsrichter.in . .. erhobene Beschwerde habe ich geprüft und in sofern für. begründet befunden, als die von dem genannten Richter in bezug aus das Judentum getanenen Aeußerungen meines Erachtens besser unterblieben wären. Dies ist von mir dem ...... eröffnet worden. (Unterschrift.) An den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in Berlin.