Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1907)
- Article
- Der Nationalstaat und die Minoritäten
- Date
- 1907-12-01
- Page
- 672 (sequence 8)
- Language
- German
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672 Im deutschen Reich. staaten längst versagt ist, wird nicht wagen, diese Behauptung auszufiellen. So wenig aber hier die Stammeseigentümlichkeit und die soziale Differenzierung die nationale Zugehörigkeit beeinflußt, ebensowenig bei den Juden. Es besteht nicht nur kein Grund gegen die Erhaltung der Stammeseigentümlichkeiten und der sonstigen unterscheidenden Merkmale, sondern im Gegenteil, es besteht Grund genug,sie möglichst zu erhalten. Dervielgestaltige Reiz des Volkslebens beruht nicht am wenigsten darauf, und insofern verdient die solkloristische Bewegung, welche die Nivellierung aus diesem Gebiete bekämpft, durchaus Unterstützung. Die Konservierung dieser Eigentümlichkeiten hat zu keiner Zeit die politische und nationale Amalgamierung gehindert, und daher muß jeder Versuch, Minoritäten dieser Eigentümlichkeiten wegen und ungeachtet der Amalgamierung nicht als vollberechtigte Mitglieder des Volkskörpers anzuerkennen und zu behandeln, als eine Verletzung der Grundlagen bezeichnet werden, auf denen der Staat, wenigstens der moderne Staat beruht, nicht minder aber auch als die vollständige Mißachtung der Lehren, welche die Geschichte hundertfach enthält. Die absolute und bedingungslose Gleichberechtigung der nationalen Minoritäten ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Es ist dieserhalb die Behauptung, die Minoritäten müßten sich dieselbe durch ein besonderes Wohlverhalten erst erwerben, gewissermaßen erst erkaufen, von vornherein abzuweisen. Mein Recht brauche ich mir nicht zu erkaufen und will es mir nicht erkaufen; auch dem an sich Unwürdigen steht sein Recht zu. Um Recht und um Rechte bettelt man nicht, und am allerwenigsten tut dies eine Kollektivität, welche den Anspruch erhebt, daß sie sich in kultureller und ethischer Beziehung in jeder Hinsicht mit der Majorität messen kann. Wenn daher Treitschke und seine Anhänger — von einer eigentlichen Schule Treitschkes zu sprechen, wie dies oft geschieht, halte ich sür vollständig unrichtig, da das viel weniger wiffenschaftliche als rhetorische und blendende Wirken des Historikers am allerwenigsten geeignet war, eine wiffenschaftliche Schule zu begründen, — die Forderung aufstellt, daß die Juden erst dann voll und ganz die staatliche und gesellschaftliche Gleichberechtigung genießen könnten, wenn sie sich dieselbe verdient hätten, so beweist dies nur, wie wenig man sich auf jener Seite über das Wesen des Nationalitätenproblems klar war und ist. Dies verträgt allerdings eine