Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1907-12-01 · Heft 12 (Dezember 1907) · p. 669

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 12 (Dezember 1907)
Article
Der Nationalstaat und die Minoritäten
Date
1907-12-01
Page
669 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2316602-2316753-2316765-2339170--17084-2339250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Nationalstaat und die Minoritäten. 66V die revolutionären Bewegungen, von denen das Moskowiterreich feit Jahren erschüttert wird, haben ebensowenig wie die schüchternen konstitutionellen Versuche so zu wirken vermocht, daß die Zurücksetzung der Minoritäten wenigstens in formeller Beziehung ausgehoben worden wäre. Das schwache türkische Reich mußtedie Gleichberechtigung der Minoritäten wenigstens formell und auf dem Papier anerkennen, Rußland darf sich in der Zeit des lenkbaren Luftschiffes noch gestatten, grundgesetzlich zwischen Staatsbürgern erster und zweiter Klasse zu unterscheiden. De facto ist aber die Behandlung der Minoritäten auf gleichem Fuße mit der Majorität in einer großen Anzahl von Kulturstaaten ersten Ranges eine unerfüllte Forderung und leider gehört auch unser Deutschland zu diesen Kulturstaaten ersten Ranges, welche tatsächlich zwischen Minorität und Majorität tiefgehende Unterschiede auf fast allen Gebieten des staatlichen Lebens machen, und zwar gerade bezüglich derjenigen Minorität, welche in nationaler Beziehung mit der Majorität durchaus verschmolzen ist, bezüglich der Juden. Ein anderes ist die Abgrenzung der Stellung des Nationalstaates zu fremden Nationalitäten, welche durch Kriegsglück oder in anderer Weise seinem Territorium einverleibt worden sind, ein anderes die Stellung zu den Minoritäten derselben Nationalität. In der Staatswissenschast und insbesondere in der wissenschaftlichen Behandlung der Politik wird allerdings vielfach nicht zwischen diesen beiden Fällen unterschieden, was nicht nur in wisienschaftlicher, sondern auch in praktischer Hinsicht recht bedauerliche Folgen hat. Wenn in Deutschland trotz der traditionellen Tiefe und Objektivität der deutschen Wissenschaft ebenfalls beide Fälle mit einander vermengt und verwechselt werden, wenn man auch bei uns vielfach die Frage der Gleichberechtigung — ich meine natürlich die wirkliche, nicht die papierne Gleichberechtigung — in einem Sinne beantwortet, als handle es sich um ein von dem deutschen Volk verschiedenes Volk, das mehr oder minder widerwillig dem deutschen Territorium einverleibt worden sei, so ist dies nicht am wenigsten der geradezu verhängnisvollen akademischen und literarischen Wirksamkeit zuzuschreiben, welche Heinrich v. Treitschke entfaltet hat. Für Treitschke bilden die Juden in allen Ländern heute noch eine fremde Nation; und bis zu seinem Tode konnte er sich von dieser ebenso unwissenschaftlichen wie tatsächlich grundlosen Ansicht nicht befreien. »Wenn Völker Selbsterkenntnis hätten".

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.