Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 646 (sequence 9)
- Language
- German
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Im deutschen Steiv^. 646 und dem sonstigen Beamtentum auch als gleichberechtigte Mitglieder anerkennen. Glücklich sind dann allein die Theologen, die in der Taufe noch einen gewissen Schutzdamm besitzen. Sollen wir diesen Kampf aufgeben oder ihn durchführen, das ist die Frage, die der Verband über kurz oder lang sich beantworten muß." Die preußische Verfassung und das Gesetz vom 3. Juli 1869 scheint für Herrn Dr. Haenisch nicht Zu existieren. Derartige Gesinnungen, die nicht die eines einzelnen Mitgliedes sind, sondern sicher in dem Kpffhäuser-Verband vielfach gehegt werden, dürften das deutsche Volk zu einer Frage veranlassen, die über kurz oder lang beantwortet werden muß: ob akademisch gebildete Männer, die derartige gehässige Vorurteils hegen, als Offiziere und Richter, in der Verwaltung und im sonstigen Beamtentum eine unbefangene und zur Wohlfahrt des gesamten Volkes beitragende Wirksamkeit Zu entfalten befähigt sind? Die „Deutsche Tageszeitung" bringt sorgende Notiz, „Stöcker erzählt in seinen Lebensermnerungen, Fürst Bismarck habe von zwei Ministern gefordert, daß sie den Hofprediger Stöcker aus Berlin ausweisen sollten. Das ist schor früher erzählt und bestritten worden. Auch wir haben mehrfach mit dem Fürsten Herbert Bismarck über diese Legende gesprochen und von ihm die Versicherung erhalten, daß sie völlig unbegründet sei. Wenn der Abgeordnete Stöcker jetzt mitteilt, ein Minister habe ihm die Sache erzählt, -und dieser habe dem Reichskanzler erklärt, er könne das nicht tun, muß bei dem Minister oder Herrn Stöcker ein bedauerliches Mißverständnis obgewaltet haben. Möglicherweise handelt es sich um ein Scherzwort des Fürsten, das niemand ernst nehmen konnte." — Fürst Bismarck pflegte bekanntlich um lästig gewordenen Mitarbeitern nicht Zu scherzen! Das von einzelnen jüdischen Warenhäusern mit Vorliebe als Jnsertionsorgan benutzte Organ Stöckers „Das Reich" entsetzt sich darüber, daß die Po jener städtischen Behörden Zu dem die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe betreffenden Ortsstatut einstimmig den Zusatz beschlossen haben, daß jüdisch-e Firmen, die ihre Geschäfte am Sonnabend geschlossen halten, ihre Angestellten auch Sonntags von 7 bis 8Va und von 1—2 Uhr beschäftigen dürfen. Daß der Bezirksausschuß das von den städtischen Körperschaften geschaffene Ortsstatut über die Neuordnung der Sonntagsruhe ein-