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Im deutschen Reich · 1907-11-01 · Heft 11 (November 1907) · p. 645

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 11 (November 1907)
Article
Berlin
Date
1907-11-01
Page
645 (sequence 8)
Language
German
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Korrespondenzen. 646 Mischen Gleichberechtigung sich über den Buchstaben und den Geist der Verfassung kühn hinwegsetzt. Nun entspricht aber, wie der Verband deutscher Juden mit Recht,heroorgehoben hat, der Artikel 14 der Verfassungsurkunde — namentlich in der engen Auslegung, die er später in der Gesetzgebung erhalten hat — keineswegs den modernen Anschauungen, und nicht nur unter den Juden, sondern auch den zahlreichen kleinen Religionsgemeinschaften, die auf christlichem Boden stehen, aber nicht dem evangelischen oder katholischen Bekenntnis angehören, ist der Wunsch lebhaft, daß die einseitige Bevorzugung zweier bestimmter christlicher Konfessionen beseitigt wird. Es wird von der Kreuzzeitung auch geflissentlich übersehen, daß nur die „mit der Religionsübung in Zusammenhang stehenden"' Staatseinrichtungen die christliche Religion zu Grunde gelegt werden darf. Unter der Ueberschrift: „Noch ein Wort zur Meinholdschen Rede" hat Herr vr. Haenisch in den „Akademischen Blättern" vom 16. Oktober abermals den Standpunkt der radikalen Antisemiten innerhalb der Vereine Deutscher Studenten vertreten. Die Weisheit, die er dabei verzapft, erinnert lebhaft an Ausführungen Ahlwardts und Pücklers. Er sagt z. B.: „Im praktischen Leben ist man eben Antisemit, d. h. man sieht es als unerhört an, daß ein stammfremdes Volk Einfluß auf unsere staatliche Entwicklung ausübt, noch dazu in weit höherem Maße, als es ihm nach jedem möglichen Maßstabe, einzig dem des Geldes ausgenommen, zukommt. Oder man ist keiner, dann wehrt inan sich selbst vielleicht gegen jüdische Einflüsse, aber man verzichtet darauf, die Menge des Volkes und die Formen des Staates wirksam dagegen zu schützen. Und sind denn die Juden solch Kulturelement, daß wir sie nicht auch entbehren könnten? Wo ist dann der Jude, den man nicht aus dem deutschen Kulturleben herausnehmen könnte, ohne daß eine empfindliche Lücke bliebe? Sollten wir, das Volk der Hansa, nicht ohne jüdische Vorbilder Handel und Wandel treiben, die wir einen Böcklin, Menzel, Thoma die unfern nennen, nicht einen Liebermann entbehren können? Haben wir theoretisch die Möglichkeit der Emanzipation vom Judentum und ihre Notwendigkeit erkannt, dann ist es auch unsere Pflicht, sie in die Wirklichkeit uulzusetzerr. Wenn wir jeden Juden, der Mitarbeiten will an der Größe unseres Vaterlandes, als gleichberechtigt anerkennen, dann müssen wir wohl die Juden als Offiziere und Richter, in der Verwaltung

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