Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 640 (sequence 3)
- Language
- German
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640 IM deutschen Reich. jüdischen Geschäftshäusern. Der Verband besitzt eine Auskunftei, die, da sie Handlungsgehilfen vor dem Antritt einer Stellung in übelbeleumdeten Häusern, vor Kautionsschwindlern usw. bewahrt, sehr segensreich wirkt. Diese Auskunftei behandelt selbstverständlich Juden und Christen ganz gleichmäßig! Eine Fabel ist schließlich die sogenannte geheime Mitgliederliste. Seit Jahren empfängt kein Mitglied, das nicht ausgetreten ist, vom Verbände eine Austrittsbescheinigung. Die falsche Ansicht der „Freisinnigen Zeitung" dürfte lediglich darauf zurückzusühren sein, daß es begreiflicherweise keinem Mitglieds, Las man zum Austritt nötigt, einfallen wird, dem Verbände auf die Dauer den Rücken zu kehren. Dem Austritt folgt in der Regel der Wiedereintritt, sobald die Verhältnisse es erlauben. (Ei, ei! D. Red.) Ist es aber überhaupt die Sache einer Partei, die sich mit Stolz liberal nennt, solche Gesinnungsschnüffelei zu befürworten? Wo bleiben die schönen Worte von der freien Meinung, wenn man unsere Meinung unterdrücken will? Unsere Bitte an Sie, sehr geehrter Herr Abgeordneter, ist die folgende: Bringen Sie die Verstöße der „Freisinnigen Zeitung" gegen das Koalitionsrecht der Handlungsgehilfen geeigneten Orts zur Sprache und sorgen Sie sowohl im Interesse der freisinnigen Parteien als auch im Interesse unserer Mitglieder dafür, daß Angriffe dieser Art aufhören. Wir bitten höflichst um recht baldigen Bescheid und möchten in Anbetracht der Erregung, welche sich unserer Mitglieder bemächtigt hat, möglichst schon in nächster Sitzung, die am Donnerstag, den 10. er. stattfindet, über Ihre Antwort Bericht erstatten. Hochachtungsvoll D. H. V. Ortsgruppe Iserlohn. Ernst Urbach, Weststr. 23, Vertrauensmann." Hierauf erwiderte der Abgeordnete Müller-Iserlohn aus Köln unter dem 10. Oktober folgendes: „Sehr geehrter Herr! Sie beschweren sich in Ihrem Briefe vom 6. d. M. auf Grund eines Zeitungsartikels vom 4. ds. über „Verstöße der „Freisinnigen Zeitung" gegen das Koalitionsrecht der Handlungsgehilfen", sowie über Befürwortung der „Gesinnungsschnüffelei" und der „Unterdrückung der freien Meinung" des „Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes". Sie wünschen durch mich Abhilfe. Indes habe ich ebenso wenig Einfluß aus die Haltung der „Freisinnigen Zeitung", wie darauf, ob Jser-