Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 634 (sequence 14)
- Language
- German
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Iw deutschen Reich. 684 erkennen geben, daß wir die staLLgehabte Teilnahme Ihrerseits an den politischen Parteibewegungen und Wahlagitationen, als den eben gedachten Erlassen direkt Zuwiderlaufend, nicht billigen können, sprechen wir zugleich die Erwartung aus. Laß schon diese Eröffnung genügen werde, um Sie für die Zukunft non jedem weiteren derartigen Vorgehen zurückzuhalten. Hermes." Stöcker versicherte -in feinem Antwortschreiben, daß er der Erwartung des Oberkirchenrats entsprechen und sich „unter keinen Umständen persönlich an politischer Partei- oder Wahlagitation beteiligen werde." In seinen „Erinnerungen" bemerkt Stöcker selbst hierzu: „Das hier gegebene Versprechen, an politischen Agitationen nicht teilzunehmen, ist später durch die veränderten Verhältnisse unter Stillschweigen der geistlichen Behörde von selber modifiziert." Hier drängt sich die Frage aus: Wer har es modisiziert, und wer hat sein Wort nicht gehalten? Mit den veränderten Verhältnissen werden aber nicht nur die „politischen Richter" und die ^politischen Pastoren" rechnen müssen, sondern auch und zwar aus weit dringenderen Gründen diejenigen, denen die Gleichberechtigung, die ihnen durch Verfassung und Gesetz verbrieft ist, noch immer vielfach vorenthalten wird. Sie machen die traurige Erfahrung, daß ungeahndet das Wenige, was ihnen von staatlicher Seite zugestanden worden ist, als unverdient und unberechtigt bezeichnet werden darf. So soll es und so wird es hoffentlich nicht weiter gehen; der Staat bedarf mehr als je der Mitarbeit aller befähigten und wohlmeinenden Bürger; er schädigt sich selbst, wenn er sie nach Abstammung oder Religionsbekenntnis differenziert. Diesen Werdegang tätig zu fördern, ist eine patriotische Pflicht, der sich kein deutscher Jude entziehen darf. Nicht Pastoren, nicht Richter sind in ihrer bevorzugten Stellung aus politische Arbeit angewiesen, die deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens sind es, weil sie gezwungen sind, ihre Rechte wirksam zu ver- LeidigMf wenn sie sich dem gesamten deutschen Volke gegenüber als nützliche Mitarbeiter erweisen wollen. Wir beanspruchen keine Vorrechte, wir schmähen oder kränken niemanden; nur Notwehr üben wir; wenn wir angegriffen werden und wenn wir kämpfen, gilt unser Kampf nicht unseren Gegnern allein, sondern denen des deutschen Volkes, zu dem wir gehören, und das in seiner Ge-