Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 632 (sequence 12)
- Language
- German
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632 Im deutschen Reich. deutsch-sozialen Parteitage eine andere Meinung kundgegeben. Er soll dabei die verfängliche Aeußerung getan haben, er sei gegen die Juden im Richterstande; der Charakter, der bei der Gesetzes auslegung eine große Rolle spiele, richte sich nach der Volksangehörigkeit. Dies könnte viele veranlassen, die berechtigtere Frage aufzuwerfen: „Kann bei der Wichtigkeit des Charakters für die Gesetzesauslegung ein einseitiger Antisemit objektiv urteilen, kann er sich, wenn Juden Kläger, Angeklagte oder Zeugen sind, als Richter selbst für unbefangen erachten?" Bereits im Jahre 1903 ist in dieser Zeitschrift gesagt worden, daß, wer politisch nicht ohne Ansehen der Person über Dinge und Einrichtungen urteilen kann, die richterliche Urteilsfähigkeit unmöglich besitzt. In jenen, von fachmännischer Seite herrührenden Darlegungen wurde damals folgendes ausgeführt: „Wer als Politiker in den Vorzügen der Geburt ein unbestreitbares Dogma sieht, dem wird man als Menschen nicht gut zutrauen, daß er sich nicht durch äußere Vorzüge einer Partei, sei es nun Glaube oder Abstammung, in seinem Urteile blenden und beeinflussen lasse. Mag mit dem Schwünge schöner Leidenschaft manche politische, manche andere Geistestat verrichtet werden, zur Tätigkeit des Richters bedarf es der vollen Entkleidung von jeder Leidenschaft, von jedem Vorurteil und von jeder Voreingenommenheit. Wie ein Antisemit ohne nationale Leidenschaft und religiöses Vorurteil leben und wirken kann, wie ein vorurteilsloser und geläuterter Charakter Antisemit werden kann, das find Fragen, für die uns jede Antwort fehlt. Das eine wissen wir, daß die Gerechtigkeit die Grundlage der Staaten ist, und daß ein von Leidenschaften zerfressener Richterstand das Vaterland in seinen Grundfesten bedroht." Schon der Patriotismus müßte einen überzeugten Antisemiten, wenn sich ein solcher im preußischen Richteramte befände, deshalb bedenklich machen, ob er seine politische Parteistellung und seine richterliche Stellung gleichzeitig weiter einnehmen dürfe. Mag für andere Berufsarten die Sentenz: „Die Politik verdirbt den Charakter" nur als landläufige Redensart gelten; für den Charakter des Richters hat sie eine tiefere Bedeutung. Es verträgt sich kaum mit der Würde eines Richters, mit der Achtung, die er fordern, mit dem Vertrauen, das er sich erwerben muß, wenn er, als Gladiator in der po-