Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 631 (sequence 11)
- Language
- German
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Umschau. 631 mit Rücksicht auf ihre Parteiinteressen, Traditionen oder Geschmacksrichtungen bei der Beförderung zu Offizieren der Reserve, Anstellung von Richtern, Lehrern, Verwaltungsbeamten usw. die deutschen Bürger jüdischen Glaubens nahezu ganz zu übergehen, rund heraus erklären, daß Verfassung und Gesetz für gewissenhafte Staatsmänner eine bindende Kraft besitzen. Nach der Verfassung ist eben „der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von den religiösen Bekenntnissen"'. Wenn man dagegen einwendet, daß auch für andere Teile der deutschen Bevölkerung an dem Verfaffungsgrundsatze, „daß die öffentlichen Aemter für alle dazu Befähigten gleich zugänglich sind"' nicht strikte festgehalten werde, so ist auch dies im höchsten Grade bedauerlich und ein Zustand, der sich auf die Dauer als unhaltbar erweisen wird. Charaktervolle Staatsmänner können sich, wo es sich um Wahrung von Gesetz und Recht handelt, durch Jeremiaden wie die der „Staatsbürger- Zeitung"': „Kaum glaublich, aber wahr!" oder der Zimmermannschen „Reform" „Jude fühlt sichl" und andere ähnliche Unkenrufe nicht beirren lassen. Das Kaiserwort „Recht muß Recht bleiben!" muß diese Jammerrufe übertönen und sowohl den Staatsleitern wie den Volksvertretern mehr gelten als veraltete Vorurteile. In solchen Momenten gilt eben das Wort Uhlands: Und könnt Ihr nicht das Ziel erstreben. So tretet in das Volk zurück. Daß Ihr vom Rechte nichts vergeben. Sei Euch ein lohnend stolzes Glück! Für keinen Stand ist die Beteiligung an dem politischen Parteitreiben verhängnisvoller als für den Richterstand. Die von den Antisemiten mit Vorliebe und von dem in allen antisemitischen Sätteln gerechten Abg. Wilhelm Schack jüngst wieder auf dem deutsch-sozialen Parteitage aufgeworfene Frage: „Kann ein Jude als Richter objektiv urteilen?" ist durch den günstigen Eindruck, den das Verhalten jüdischer Richter auf ihre unparteiischen Kollegen bisher stets gemacht hat, längst in einem für die Juden günstigsten Sinne bejaht worden. Freilich hat, nach einem Berichte des „Berliner Tageblatts", ein einzelner dieser Kollegen, der Amtsgerichtsrat Brandes auf dem