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Im deutschen Reich · 1907-11-01 · Heft 11 (November 1907) · p. 630

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 11 (November 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-11-01
Page
630 (sequence 10)
Language
German
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630 Im deutschen Reich. sich von mißleiteten Massen treiben zu lassen, sondern sie in die -Bahnen Zu lenken und dort weirerzusühren, die eines Kultur- und Rechtsstaates würdig sind. Das Gefüge des Staates Friedrichs des Großen kann dadurch nicht gelockert werden, daß man auch im Offizierkorps und in der Beamtenschaft jeden nach seiner Fasson selig werden läßt, wohl aber, wenn man durch fortgesetzte zarte Rücksichten auf „Sentiments" hoher oder niedriger Kreise eine „konservative Nebenregierung" möglich macht wie die, die sich die sächsische Staatsleitung jetzt vernünftigerweise vom Leibe zu halten sucht. Daß sie dazu alle Veranlassung hat, ist aus nachstehendem Falle recht deutlich erkennbar geworden. Der 2. Vizevorsteher der Leipziger Stadtverordneten, Justizrat Schnauß, hat öffentlich dem sächsischen .Justizminister vorgeworsen, daß er das Gesetz falsch auslege und die richterliche Unabhängigkeit gefährde, weil er den seinem Bereiche gehörigen Amtsgerichten und Landgerichten habe mitteilen lassen, daß für die Wahl zum Schöffen und Geschworenen nur die Urteilsfähigkeit, Bildung und Ehrenhaftigkeit in Betracht zu ziehen seien, und es daher dem Geiste der Gesetzgebung nicht entspreche, wenn Juden als solche nicht Zu Schöffen gewählt würden. Daß dieser Erlaß nichts weiter ist als die glatteste Selbstverständlichkeit in einem Staate, in dem alle Bürger vor Gesetz und Recht gleich sein sollen, leuchtet dem antisemitischen Leipziger Justizrat nicht ein. Er behauptet, daß es bei der „Geeignetheit (?) zum Schöffen und Geschworenen auf Imponderabilien ankomme, auf Umstände, die der Gesetzgeber nicht näher bestimmen kann, deren Beurteilung er dem Volke überlassen will und muß." Der Justizrat Schnauß knüpft daran den Wunsch, „daß sich die zur Wahl der Schöffen und Geschworenen Berufenen auch fernerhin durch ein feines nationales Gefühl leiten lassen und stark genug sein werden, ihre eigene Ueberzeugung zu wahren." Die Dinge liegen jetzt in Sachsen so, daß man in den maßgebenden Kreisen nicht mehr im Zweifel darüber sein kann, der klare Wortlaut von Verfassung und Gesetz müsse doch mehr gelten als antisemitische Kommentare im Schnaußschen Stile. Wenn dies die Ansicht des sächsischen Justizministers ist, so läßt sich erwarten, daß auch die preußischen Minister den konservativen und antisemitischen Parteiwännern, die ihnen zumuten,

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