Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- Die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 615 (sequence 9)
- Language
- German
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Die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden. 615 zurück. — Das Asylrecht für die ihres Glaubens wegen Verfolgten existiere nicht, wenn der Verfolgte ein Jude ist. Das Judentum sei absoluter Hinderungsgrund für die Gewährung der Naturalisation, obwohl doch bte aus Rußland vertriebenen Juden, deren Muttersprache heute noch die deutsche ist, als Ferment des Deutschtums in den Ostmarken unserem Vaterlande wertvolle Dienste leisten könnten. Diese Zurückweisung, die des jüdischen Bekenntnisses halber erfolgt, sei zugleich eine schwere Kränkun i der deutschen Juden; denn diesen werfe man damit vor, daß ihr Glaube sie weniger geeignet mache, nützliche Bürger unseres Staatswesens zu sein. Auch der eigentlichen Vekenntnisgemeinschaft gegenüber versage die Gerechtigkeit des Staates. Das Judentum braucht keine staatliche Alimentation. Es könne aber verlangen, daß, solange das Geld jüdischer Steuerzahler für andere Kultuszwecke Verwendung findet, auch ihm gleiche und gleichmäßige Berücksichtigung zu Teil werde. Dadurch werde auch verhindert, daß man Religion mit Christentum identifiziere und einseitig Bekenner einer bestimmten Konfession bevorzuge. Der Kampf für die Gleichberechtigung der Juden bedeute den Kampf für die Gleichberechtigung aller, für die Ausgleichung der inneren Gegensätze, für das Glück des Vaterlandes. (Minutenlanger stürmischer Beifall). Sodann wurde auf Vorschlag des Landtagsabgeordneten Dr. C ohn-Dessau ohne Debatte folgende Resolution einstimmig angenommen: Die Hauptversammlung des Verbandes der Deutschen Juden erklärt: 1. Die durch Reichsgefetz und Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung der deutschen Staatsangehörigen jüdischen Glaubens wird sowohl im Heere wie bei der Besetzung öffentlicher Aemter fortdauernd verletzt. Der Verband wiederholt seine Forderung endlicher Durchführung der Gleichberechtigung im Reich und in den Einzelstaaten. Er fordert dies auch im Interesse des Staates selbst, dessen Daseinsberechtigung und wesentlichste Aufgabe in dem Schutz und der Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz besteht. Der Verband erhebt Widerspruch dagegen, daß durch Gewährung staatlicher Vorteile eine Belohnung des Glaubenswechsels erfolgt.