Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 11 (November 1907)
- Article
- Die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden
- Date
- 1907-11-01
- Page
- 613 (sequence 7)
- Language
- German
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Die zweite Hauptversammlung des Verbandes der deutschen Juden. 613 Revolution und die Verbreitung der Ideen derselben ermöglicht morden. Es sei auch in Deutschland eine neue Anschauung vom Staate, seinen Pflichten und Interessen entstanden. Die aus der Revolution hervorgegangene liberale Schule des Staatsrechtes habe die Aufgaben des Staates in völliger Gleichberechtigung aller Bekenntnisse und Volksklassen, in freier Entfaltung und Ausnutzung der Kräfte aller Bürger gefunden. Im Gegensatz dazu habe sich die auf mittelalterliche Ueberlieferung beruhende Lehre vom „christlichen Staate" gebildet, die wieder die Ausschließung der Israeliten von allen staatlichen Rechten verlangt habe und die herrschende Meinung der streng konservativen und der diesen anhängenden Regierungen geworden sei. Die Judenpolitik der deutschen Staaten und dann des Reiches sei seit 70 Jahren durch den Kampf dieser beiden Ansichten über das Wesen und die Interessen des Staates bestimmt worden. Alle größeren deutschen Länder hätten setzt wehr oder weniger die liberale Richtung dem Judentum gegenüber betätigt mit Ausnahme Sachsens und Preußens. In beiden hätte das Judentum als Religionsgemeinschaft Nichtachtung, als Inbegriff von Staatsbürgern mannigfache tatsächliche Zurücksetzung, trotz Verfassung und Reichsgesetz, erfahren. Entgegen dem Interesse des Deutschtums in den Ostprovinzen sei die Einwanderung selbst der tauglichsten jüdischen Elemente gewaltsam verhindert worden. In keinem deutschen Staate aber genössen die Juden vollständig das ihnen verfassungsmäßig zustehende Recht auf gleiche Verwendung im Staatsdienste. Wenn schon den Regierungen das Recht der-Anstellung oder Nichtanst'ellung des einzelnen gehöre, sei doch die generelle Ausschließung jüdischer Beamter oder Offiziere nur deshalb, weil sie Juden seien, ein Gesetzes- und Verfassungsbruch. Der Umstand, daß man solche jüdischen Bewerber sofort anstelle oder befördere, wenn sie einen Religionswechsel vorgenommen hätten, bedeute eine Verlockung zur Heuchelei und eine Gewissensbedrängung und damit eine schwere Schädigung der öffentlichen Moral; ebenso wie die Versagung der den Israeliten vermöge der Verfaffung zukommenden Gleichstellung eine Verneinung und Untergrabung der Daseinsbedingungen des Staates und in letzter Linie eine Rechtfertigung der Sozialdemokratie und des Anarchismus ausmache. Deshalb müsse in der Gegenwart der alleinige Standpunkt für das