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Im deutschen Reich · 1907-09-01 · Heft 9 (September 1907) · p. 498

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 9 (September 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-09-01
Page
498 (sequence 4)
Language
German
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498 Im deutschen Reich. Grafen aus dem Gefängnisse dm Behörden zur Pflicht gemacht I wurde, durch seinen Geisteszustand gebotene Mahnahmen zu treffen, sofern er versuchen sollte, öffentlich aufzutreten, war bedauerlich. Diesen Versuch hat denn auch der stets mit der größten Rücksicht behandelte Graf nicht nur gemacht, sondern er hat sogar dabei zurechnungsfähige Helfer gefunden, die ihm neue Rechtsverletzungen ermöglichten. Der Einberufer der Versammlung erklärte in dieser am 1. Juli, Graf Pr.ckler dürfe weder die Hauptrede halten noch sich an der Debatte beteiligen; auch wurde das j' Flugblatt, in dem der Graf die Behörden auf das heftigste angegriffen hat, polizeilich beschlagnahmt, aber weder ist die Verteilung vollständig vereitelt noch gegen jene, die dem behördlich als geisteskrank behandelten Grafen bei der Fortsetzung seines Unwesens Beihilfe geleistet haben, strafrechtlich vorgegangen worden. Hierbei scheint also die Rechtsauslegung Zu sein, daß, wenn der irrsinnige Täter straflos bleibt, auch seine bei vollem Verstände sündigenden Helfer nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, eine Auffassung, welche mit ausdrücklrchen gesetzlichen Vorschriften in Widerspruch steht. Das erwähnte, am Eingang des Saales verteilte Pückler-Flugblatt hatte folgenden aufreizenden Wortlaut: Muf die Schanzen, deutsche Männer und Frauen! Der Polizeipräsident von Berlin hat eine von mir anberaumte Volksversammlung in Kellers Festsälen verboten, mit der Begründung, ich sei aus dem Gefängnis zu Moabit als geisteskrank entlassen und habe die Strafe nicht bis zu Ende abgebüßt. Das ist eine niederträchtige Lüge. In Wirklichkeit verhält sich die Sache folgendermaßen: Ich war 4 Monate im Gefängnis und habe die ganze Strafe vom! 25. Februar bis 25. Juni in Tegel und Moabit abgebüßt. Während meiner Hast waren allerdings eine Menge Irrenärzte bei mir, um mich auf Veranlassung der Staatsanwälte Jsenbiel und Wachler auf meinen geistigen Zustand zu untersuchen. Es waren zugegen die Gerichtsärzte Br. Hoffmann, Dr. Strauch, vr. Stirner und der Direktor von Dalldorf Br. Sander. Letzterer ist jedenfalls ein Judenabkömmling, denn der sieht aus, genau wie der kleine Cohn. Von diesen vier Aerzten hat mich Br. Hoffmann als vollständig gesund befunden; die drei übrigen Aerzte haben wich, wie ich gehört, für verrückt erklärt, obwohl sie mich nur höchstens | drei- bis viermal auf eine kurze Zeit gesehen. Wie kommen - f

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