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Im deutschen Reich · 1907-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1907) · p. 442

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1907)
Article
Berlin
Date
1907-07-01
Page
442 (sequence 11)
Language
German
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442 Im deutschen Reich. .Boss. Ztg/ Bemerkungen geknüpft, die darin gipfelten, daß eine solche Konnivenz der Gefängnisvermaltung der Sozialdemokratie wirksamen Agitationsstoff zu liefern geeignet sei. Am 22. Juni veröffentlichte aber die .Voss. Ztg/ Folgendes: .Von dem Ersten Staatsanwalt am Landgerichte I Berlin geht uns mit Berufung auf § 11 des Preßgesetzes nachstehende Berichtigung zu unserer im Freitag-Abendblatt veröffentlichten Meldung über die angebliche Beurlaubung des Grafen Pückler zu: .Graf Pückler-Klein-Tschirne verbüßt die im Oktober 1906 und März 1907 gegen ihn erkannten Strafen von insgesamt vier Monaten Gefängnis seit dem 25. Februar 1907 ohne Unterbrechung; wiederholt von ihm eingereichte Urlaubsgesuche sind abgelehnt worden/ Dazu bemerkt die .Voss. Ztg/: Wir haben selten einer .Berichtigung^ mit so aufrichtiger Befriedigung Raum gegeben, wie dieser, durch die natürlich auch die an die falsche Meldung geknüpften Erörterungen gegenstandslos geworden sind/ Drei Tage später jedoch machte die .Voss. Zig/ bekannt, daß ihr der Direktor des Strafgefängnisses in T:gel geschrieben h^be: ,Gr.lf Pückler-Kl. Tschirne wurde hier nur einmal 18 Tage, vom 25. Februar bis 15. März 1907, verwahrt. Nach § 90 der Gefäugnisordnung für die Justizverwaltung in Preußen vom 21. Dezember 1898 und den anderen einschlägigen Bestimmungen ist die Gefängnisverwaltung überhaupt nicht in der Lage, Gefangene zu beurlauben/ — Wo mag Graf Pückler die .ohne Unterbrechung von ihm verbüßten vier Monate Gefängnis" abgesessen haben? Am 15. März d. I. hatte sich Graf Pückler vor dem Landgerichte I in Berlin zu verantworten, weil er die christliche Bevölkerungsklasse zu Gewalttätigkeiten gegen die jüdische angereizt habe. Das Gericht erkannte auf Einstellung des Verfahrens, weil es annahin, daß die jetzt unter Anklage gestellten Reden vom 12. Juni und 3. Juli 1906 durch das Urteil vom 20. Oktober 1906, wodurch der Graf drei Monate Gefängnis erhielt, bereits abgeurteilt worden seien. Pückler hatte im Verlaufe des Jahres 1905 verschiedene Reden gegen die Juden gehalten. Anfang Jcnuar 1906 war er zur Verbüßung einer sechsmonatigen Fcrungshaft nach Weichselmünde gereist. Den ihm am 19. Mai gewährten Urlaub benutzte er dazu, die jetzt unter Anklage srehenden Reden zu halten. Das Landgericht hat nun mit Rücksicht darauf, daß die verschiedenen, am 20. Oktober 1906 ab-

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