Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-07-01
- Page
- 441 (sequence 10)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 441 Selbständigkeit, rauben will — fest zusammenzuhalten und jene dunklen Mächte zu bekämpfen, in erster Reihe die Sozialdemokratie, die große , Rote und Goldene Internat!anale", die Verführer als Todfeinde zu bekämpfen und die Verführten durch Belehrung, Beistand und brüderliche Liede abzuleuken. Für den vierteljährlichen Beitraz von 75 Pfg. versprachen, die Unterzeichner des Programms nicht nur diese schönen Dinge, sondern auch noch Pflege edler Geselligkeit und Unterhaltung durch Veranstaltung von patriotischen und Vereins sestlichkeiten, sowie durch Gewährung einer Wohlfahrtseinrichtung, einer Sterbeunterstützungskasse. Diese gut fundierte Kasse soll den Mitgliedern und deren Ehefrauen gegen einen Bei wag von jährlich 1 Mk. an, beim Ableben des Gatten vorerst 6Ä Mk. Unterstützung gewähren. Das olles ist offenbar nichZweiter als ei« Versuch, die stockkonseroative und antisemitische.Berliner Bewegung", die gründlich verflacht war, wieder in Fluß zu bringen. Hoffentlich wird dieser Versuch an dem gesunden Sinn der mit den jüdischen Mitbürgern in Frieden lebenden christlichen Bevölkerung der Schönhauser Vorstadt, die den Wert echter Bürgerfreiheit zu schätzen weiß, gründlich scheitern. Von dem Deutschen Bureau der „Alliance I$raelite Universelle“ haben wir folgende Mitteilung erhalten: Am 6. Juni haben die vereinigten Senate des Kassations- Hofes in Bukarest aus einem Einzelanlaß durch U:teil festgestellt, daß die im Lande geborenen Fremden oder die Söhne von Eltern, die im Lande geboren sind, aus Rumänien ausgewiesen werden können, selbst wenn sie dem Militärdienst genügt haben. Dieses Urteil hebt die gesamte frühere Judikatur auf, die sich auf ein Verdikt des zweiten Senats des Kassations- Hofes gestützt hatte. In Zukunft kann in Rumänien jeder Jude des Landes verwiesen werden, ohne daß .hm das Recht der Beschwerde zusteht. Nach der Meldung eines Berliner Blattes sollte der antisemitische Graf Pückler von der Gefängnis-Verwaltung i r Tegel, wo er eine mehrmonatige Strafe abzubüßen hatte, .beurlaubt' worden sein und diesen .Urlaub" dozu benutzt haben, sich von dem Rest seiner Haft z t drücke; er sei einfach ausgerückt, wi? schon vor mehreren Jahren, wo er sich der drohender: Inhannahme durch eine Vergnügungsreise in die Schweiz entzog. An diese, durch viele Zeitschriften verbreitete Meldung hatte bic