Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-07-01
- Page
- 433 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 43 S nicht aber nach der Gesinnung sein, unsere Liebe solle einem korrstruierten jüdischen Volke gehören, so muß ich erklären: Dal ist eine Afterweisheit. Es gibt ja jetzt schon deutsche Irden, die der Meinung sind, die eS erklärlich finden, daß den Antisemiten unsere Nase nicht gefällt. Das ist schon ganz antisemitisch. Die Sache hat aber noch eine andere Seite. Wenn wir die Gleichberechtigung verlangen, so könne wir das nicht tun, weil wir bloß den Gesetzen gemäß unsere Pflicht tun, sondern weil wir uns als Angehörige dieses großen deutschen Volkes fühlen. Wenn wir verlangen, daß in den höheren Schulen und Universitäten und an den Akademien Juden lehren, daß Juden richten im deutschen Volle, daß die Verwaltung auch von befähigten und geeignetm Juden geführt wird, daß man auch im Heere allen Juden gerecht wird, die befähigt sind, auf diesem Wege dem Vaterlande zu dienen, wie wollen wir solche Forderungen vertreten, wenn ein Zweifel darüber möglich wäre, daß unser Herz dem Vaterlande gehört? Darum bleiben wir treu dem Boden, auf dem wir genährt wurden, dem Vaterlande, unter dessen Schutz wir stehen, dem Staate, der geeint worden ist unter der Aegide Kaiser Wilhelms I., des Fürsten, unter dessen Regierung die Gleichberechtigung aller Konfessionen, also auch der Juden, besiegelt wurde. Bleiben wir treu der Gesinnung, die unsere Vorväter betätigt haben. Gewiß, es ist schmerzlich, wenn wir hier und da eine Maßnahme sich entwickeln seheg, die uns kränken muß, aber wir haben nicht das Recht, mit dem Vaterlands zu hadern und zu schmollen. Wir haben die Pflicht, zu sorgen, daß die Grundlagen der Toleranz und Gleichberechtigung zur Wahrheit werden/ Aus Anlaß des Hinscheidens des KammergerichtS-Präsidmten v. Schmidt erwähnte die »Freisinnige Zeitung"' die Tatsache, daß unter ihm ein nicht getaufter Landgerichtsrat an das Kammergericht berufen worden ist, und daß Herr r. Schmidt, als er noch Präsident des Landgerichts zu Halle a. d. Saale war. bereits dem Jnstizminister Vr. Schönstedt einen nicht im Besitze eines Taufscheines befindlichen jüdischen Landgerichtsrat zur Beförderung empfohlen hatte. Die »Freisinnige Ze tung"' bemerkt dabei: »Immerhin beweist der Umstand, daß er unter dem Ministerium des Herrn Schönstedt es gewagt hat, einen jüdischen Landgerichtsrat zur Beförderung zu empfehlen, welch vornehme