Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 367 (sequence 4)
- Language
- German
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VereinsrrachrichLen. 367 Beteiligung der Juden an der Kriminalität zum eisernen Bestand der Antisemiten gehöre und deshalb der Nachweis der Unhaltbarkeit dieser Behauptung durch einen hervorragenden Juristen von der Bedeutung des Herrn Geheimen Justizrats Professor Dr. von Liszt eine wesentliche Unterstützung der Abwehrtätigkeit bedeute. Lebhaft begrüßt hielt darauf Herr Geheimrat Dr. v. Liszt einen durch wissenschaftliche Vertiefung und völlig objektive Behandlung des Themas besonders wertvollen Vortrag über „Berufskriminalität und Konfessionskriminalität". Redner wies in der Einleitung besonders darauf hin, daß es bei Erörterung dieser Frage mit der unbedingt nötigen getreuen und vollständigen Sammlung des Materials noch gar nicht abgetan sei und absolute Zahlen nicht genügen, sondern daß man durch Vergleichung der Krimin alstatistik mit der gesamten Statistik den ursächlichen Zusammenhang erforschen und sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens in Betracht ziehen müsse. Weil die in der Gesellschaft enthaltenen verschiedenen Bevölkerungsschichten Gruppen bilden, die das eigentliche gesellschaftliche Leben begründen, sei das Studium der Kriminalität der verschiedenen Gruppen, die durch Berufstätigkeit, Stand, Nationalität, Abstammung, Religionsbekenntnis u. a. w. untereinander verschieden und erkennlich seien, von hervorragender Bedeutung. Da unter diesen Gruppen Beruf und Konfession besondere Merkmale darstellen, gelange man unwillkürlich zu den Fragen, ob sich eine Konfessionskriminalität ebenso festftellen lasse, wie die Berufskrimmalität, ob es überhaupt eine jüdische Kriminalität gäbe und wie es sich mit dieser verhalte. Für den Fall, daß man diese letztere Frage bejahe, müsse man die Ziffern der in gewissen Zeiträumen wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilten strasmündigen Zivilpersonen der gleichen Religionsgemeinschaft mit denen der andern Religionsgemeinschaften vergleichen. Dabei komme man, wie die Statistik beweise, unbedingt einerseits zu dem Ergebnis, daß bezüglich der Kriminalität weder Religion noch Rasse, sondern weit eher der Beruf maßgebend sei, Zweifellos aber die Beteiligung der verschiedenen Berufsklassen an Verbrechen sich in Zeiten wirtschaftlicher Depression steigere. Vergleiche man die Beteiligung der einzelnen Konfessionen an den strafbaren Handlungen, so finde man die Juden in einer besonders günstigen Stellung. In der