Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 349 (sequence 13)
- Language
- German
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Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau. 349 nicht möglich, jüdische Lehrer anzustellen!" Ich halte das für eine unrichtige Rechtsauffassung, die auch durch die Verhältnisse in Berlin widerlegt wird. Daß nach der Auffassung der preußischen Unterrichtsverwaltung alle Schulen konfessionelle Schulen sind, daran besteht kein Zweifel, das ist in dem amtlichen Material bei den Verhandlungen im Herrenhause festgesteUt; wenn trotzdem die Unterrichtsverwaltung auf diesem Standpunkt steht, in Berlin 50 Lehrkräfte angestellt sind, die den jüdischen Religionsunterricht und Unterricht in anderen Gegenständen geben, so geht daraus logisch scharf hervor, daß die preußische Unterrichtsverwaltung auf dem Standpunkt steht, daß wir wohl konfessionelle Schulen haben, aber gleichzeitig jüdische Lehrkräfte angestellt werden können. Das ist die Auffassung seit dem Kultusminister Falk bis auf den heutigen Tag und ist auch die Auffassung der Stadt Berlin gewesen, die von diesem Standpunkte aus die Anstellung vorgenommen hat. Der Zweck der Interpellation ist der,daß ich in der Stadtverwaltung zum Ausdruck gebracht wissen möchte, daß wir, daß auch die Stadtverwaltung von Breslau diesen Standpunkt mit Energie vertreten soll, weil er eine Forderung der Gerechtigkeit ist, und als ein Rechtszustand in Berlin tatsächlich anerkannt ist. Es ist nicht zu zweifeln, daß, wenn dieser Standpunkt mit der nötigen Energie vertreten wird, Gerechtigkeit gegen die jüdischen Mitbürger geübt und auch den jüdischen Lehrkräften die Möglichkeit der Anstellung gegeben wird. Wenn man aber von dem Standpunkte ausgeht, ^es geht nicht, es kann absolut nicht daran gedacht werden!" dann kann allerdings kein anderes Resultat herauskommen. Ich richte an den Magistrat die Bitte, unter der Feststellung, daß in Berlin tatsächlich konfessionelle Schulen voran den sind und trotzdem die Anstellung jüdischer Lehrkräfte vorgenommen wurde, diese Frage zu prüfen, dann wird die Stadtgemeinde Zu anderer Auffassung kommen. Iw Uebrigen ist der Zeitpunkt besonders geeignet mit Rücksicht auf den Standpunkt des neuen Volksschulunterhaltungsgesetzes, der für dieZukunft maßgebend sein soll. Es ist darin klipp und klar ausgesprochen, „m denjenigen Fällen, in welchen sich dauernd 12 jüdische Kinder in einer christlichen Schule sinden, kann eine jüdische Lehrkraft angestellt werden und die hierfür — für den jüdischen Religionsunterricht angestellren Lehrkräfte können für andere Unterrichtsgegenstände gebraucht werdend Wenn der Herr Oberbürgermeister darauf hingewiesen hat, es könnte der Sache dadurch abgeholfen