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Im deutschen Reich · 1907-06-01 · Heft 6 (Juni 1907) · p. 345

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 6 (Juni 1907)
Article
Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau
Date
1907-06-01
Page
345 (sequence 9)
Language
German
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Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau 345 Schließung der Juden wegen ihrer Religion und unsere Rechtlosmachung nicht ausgesprochen ist. Deswegen möchte ich mich d§r Bitte des Herrn Kollegen Ollendorff an den Magistrat anschliesen, doch zu überlegen, ob nicht tüchtige, in leistungsfähigen christlichen Schulen ausgebildete, von christlichen Lehrern geprüfte jüdische Lehrer und Lehrerinnen, wenn sie sich melden, angestellt werden könnten. Wenn der Kultusminister kommt und sagt, das geht nicht, weil Sie jüdisch sind, dann zeigen Sie doch dasselbe Rückgrat, wie sie es gezeigt haben, als es sich um die Anstellung jüdischer Lehrer am Johannes-Gymnasium handelte! Ist dadurch irgend ein Mißstand zutage getreten? Sind die katholischen und evangelischen Geistlichen, Richter, Aerzte usw., die aus diesem Gymnasium hervorgegangen sind, schlechter als diejenigen aus anderen Gymnasien? Sind sie schlechter, weil sie im Johannes- Gymnasium von jüdischen Lehrern unterrichtet wurden? Wenn hier jemand austreten kann, der beweisen kann „die aus dem Johannes-Gymnasium hervorgegangenen Geistlichen, Richter und Aerzte sind schlechter^, dann werde ich der erste sein, der sagt: „Weg mit der Minorität, weg mit den Juden!'" Solange das aber nicht der Fall ist, meine ich, sollte man sich überlegen, ob nicht doch den Juden ihre Rechte wiedergegeben werden sollen. Oberbürgermeister vr. Bender nahm hierauf das Wort zu folgenden Ausführungen: Wenn ich wir die Interpellation des Herrn Justizrates Ollendorff vergegenwärtige, dann frage ich mich: Was will eigentlich Herr Ollendorff von uns? Es kam mir so vor, als ob wir es an uns fehlen ließen, den jüdischen Mitbürgern und Lehrerinnen die Rechte zuteil werden zu lassen, die sie beanspruchen können, und als ob wir nicht Rückgrat genug hätten, die kommunalen Rechte in dieser Beziehung geltend zu machen. Ich weiß zunächst n'cht, sprechen Sie über die Volksschulen oder die höheren Schulen? (Zuruf: über beide!) Sie werden mir da Zugeben müssen, daß bei beiden die Dinge absolut verschieden liegen. Ich will zunächst über die Volksschulen sprechen, und da werden Sie mir gestatten, daß, wenn wird auf Berlin und Frankfurt a. M. exemplifiziert, ich das glatt ablehne, weil inbezug auf die Volksschule in den verschiedenen Landesteilen die Verhältnisie völlig verschieden Liegen und verschiedenes Recht gilt. Ich habe in Westpreußen verwaltet, wo lauter Simultanschulen bestehen, und walte jetzt in Breslau, wo lauter konfessionelle Schulen vorhanden sind;

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