Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 344 (sequence 8)
- Language
- German
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344 Zw deutschen Reich die haben denselben Lehrplan, Unterricht, dasselbe Schülermaterial, dieselbe Aufgabe; da haben sie paritätische oder wie man sie nennt interkonfessionelle Schulen und haben an denselben Schulen katholische, evangelische und Mische Lehrkräfte angestellt und zwar jüdische Lehrer und Lehrerinnen nicht bloß für den Religionsunterricht, sondern die neben dem Religionsunterrichte auch Unterricht in allen andern Gegenständen erteilen, ja, die sogar als Ordinarien durch mehrere Klaffen hinaufgegangen sind. Unter dem Kultusminister Bosse ist das etwas anders geworden. Es war ein Uebelstand, der einmal eine Ausnahme herbeigesührt hatte, und diese Ausnahm war die, daß bei einer Influenza-Epidemie, als 9 Lehrkräfte erkrankt waren, eine jüdische Lehrerin einmal auf Veranlassung des Rektors eine evangelische Religionsstunde und zwar Vibelkunde erteilt hatte. Das wurde so aufgebauscht, daß die Lehrerin entlassen und dem Rektor eine Rüge erteilt wurde, und von da aus begann die Unterdrückung; jüdische Lehrer durften nicht mehr Ordinarien sein, die jüdischen Lehrerinnen wurden abgeschasst oder auf privaten Unterricht hingewiesen. Das war in Berlin! In Frankfurt a. M. ist bestimmt: wenn nur 5% jüdische Schüler vorhanden sind, wird eine jüdische Lehrkraft angestellt zunächst für den Religionsunterricht, und wenn die Stundenzahl nicht ausreicht für sie, unterrichtet sie auch in andern Gegenständen. In Frankfurt a. M. also wird sofort eine Lehrerin angestellt, und Frankfurt gehört auch zu Preußen! Was wollen denn die Vorschriften der Reichs- und Landes - Verfassung sagen: „Die Anstellung in öffentlichen Stellen ist unabhängig vom Glaubensbekenntnis und alle unsere Rechte sind unabhängig vom Glaubensbekenntnis/ Wie man eine Schule definieren soll, erfahren wir, wenn man sich auf den Standpunkt eines Mannes stellt, den Sie alle gewiß als höchste Autorität anerkennen werden, Professor Gneist: „Die Schulen sind öffentliche Einrichtungen an öffentlichen Gemeinden mit parallelen Klaffen für verschiedenen Religionsunterricht: das ist die konfessionelle Schule, sodaß katholische Lehrer den katholischen Kindern, evangelische den evangelischen und jüdische den jüdischen Religionsunterricht erteilen, weiter gibt es keine!" Sie werden mir zugeben müssen, daß die Sache mit der konfessionellen Schule aus sehr schwachen Füßen steht und daß man dabei doch an die Reichs- und Landes-Verfaffung denken muß wonach die Aus-