Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 342 (sequence 6)
- Language
- German
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342 Im deutschen Reich. gemeinde, wenn sie eigene jüdische Schulen unterhält, Anspruch darauf, daß ihr von der Stadtgemeinde, die zunächst zur Unterhaltung des Schulwesens verpflichtet ist, ein angemessener Beitrag geleistet werde. Es wären nach diesem Gesetze zwei Wege mög-- lich, falls mchr von einem dritten Wege Gebrauch gemacht werden soll, dem nämlich, eigene jüdische Geweindeschulen zu errichten. Der erste Weg wäre, daß wir wie bis jetzt der Syrragogengemeinde den Religionsunterricht überlassen und ihr dafür eine bestimmte Entschädigung zahlen, der andere der, daß wir den jüdischen Religionsunterricht an unfern Volksschulen einführen und an diesen Schulen eine Anzahl von jüdischen Lehrern und Lehrerinnen anstellen. Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze fehlen leider noch immer. Es soll zwar bereits 1908 in Kraft treten, aber auf die Ausführungsbestimmungen warten wir noch immer vergebens. Ich nehme an, daß darin gerade dieser Paragraph, der etwas wirr ist, noch wird Klärung finden. Dre Fürsorge für den jüdischen Religionsunterricht haben wir uns immer angelegen sein lassen. Wn wollten noch weiter gehen, an höheren Schulen den Unterricht weit über das schulpflichtige Alter hinausdehnen, aber es wird von Seiten der Eltern wenig Entgegenkommen gezeigt. Der Unterricht hat dann nicht den Charakter eines Obligatoriums. Wenn die Schüler über das schulpflichtige Alter hinaus sind, sind sie schwer Zu bewegen, noch weiter am Religionsunterricht teilzunehmen. Die Schulverwaltung hat ferner dahin gewirkt, daß die jüdischen Schüler und Schülerinnen, die sich an hiesigen Stadtschulen befinden und von Seiten der Schule keinen besonderen Religionsunterricht erhalten, anderweitig einen solchen Unterricht empfangen. In unfern Volksschulen sind 462 jüdische Kinder vorhanden, wunderbarer Weise an den evangelischer Schulen gegen 400 und au sämtlichen katholischen Schulen nur 62. Im übrigen sind über 12 Kinder nur an 6 Schulen, an sämtliä-en andern Schulen bleibt iie Zahl unter 12. Stadtverordneter Di\ Reich führte darauf Folgendes aus Bei aller Anerkennung der entgegenkommenden Antwort des Herrn Geheimrats Dr. Pfundtner aus die Frage des Herrn Kollegen Ollendorf kann ich mich doch mit dieser Antwort nicht zufrieden geben. Herr Geheimrat Bi\ Pfundtner hat von vornherein gesagt, er wolle entgegenkommen, soweit es die konfessionellen Verhältnisse gestatten. Sind denn aber die konfessionellen Schulen, die wir