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Im deutschen Reich · 1907-06-01 · Heft 6 (Juni 1907) · p. 339

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 6 (Juni 1907)
Article
Die Zurücksetzung der jüdischen Lehrkräfte in Breslau
Date
1907-06-01
Page
339 (sequence 3)
Language
German
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Die ZurkcksetzNNg der jüdischen Lehrkräfte in Breslau. 839 Lehrer desselben Bekenntnisses wie diese Schüler angestellt werden könnten, da abgesehen vom paritätischen Johannes- Gymnasium, bisher jüdische Lehrer nicht beschäftigt werden. Die Frage ist weiter von Bedeutung vom Standpunkte der Lehrpersonen selbst! Es ist eine Menge von Bewerbern da, die geeignet wären, an Volksschulen und besonders an höheren Schulen Unterricht zu erteilen. Diese Frage hat aber auch Bedeutung von dem Standpunkte aus, daß im nächsten Jahre das neue preußische Volksschulunterhaltungsgesetz zur Einführung gelangt, welches andere Organisationen schafft. Da verden bezüglich des Religionsunterrichts Auseinandersetzungen nicht ausbleiben. An Mittelschulen, an höheren Töchterschulen, •nt Gymnasien und Realschulen finden für den jüdischen Religionsunterricht jüdische Kräfte Verwendung, dagegen wird an keiner Volksschule irgend ein jüdischer Lehrer, weder zur Erteilung des Religionsunterrichts, noch zur Erteilung anderer Unterrichtsfächer verwendet. Das ist ein Zustand, der nicht übereinstimmt mit der verfassungsmäßig festgelegten Gleichberechtigung aller Konfessionen. Es ist darauf hingewiesen worden, daß es sich insbesondere bei Volksschulen, aber auch bei höheren Töchterschulen um konfessionell eingerichtete Schulen handelt, an denen nur christliche Lehrkräfte angestellt werden können. Diese Auffassung würde aber die Sache nicht erledigen und auch dem Rechtsstandpunkt nach nicht richtig sein. In Berlin sind an den Volksschulen etwa 50 jüdische Lehrkräfte, ungefähr 6—8 männliche und einige 40 weibliche Personen, die den Religionsunterricht und auch in andern Fächern Unterricht erteilen, und die Schulverhältnisse sind in Berlin dieselben, wie bei uns. Allerdings besteht zwischen Stadtgemeinde und Unterrichts Verwaltung eine Kontroverse darüber, ob sämtliche Schulen oder nur ein Teil derselben konfessionell sind. Daß ein Teil der Schulen konfessionell ist, ist unbestreitbar; bei einem andern Teil ist es Gegenstand des Streites zwischen Stadtgemeinde und Unterrichtsverwaltung. Jedenfalls wird seit längerer Zeit in Berlin eine Reihe von jüdischen Lehrpersonen beschäftigt. Das ist in einem Erlaß des Kultusministers Dr. Falk anerkannt und von allen Kultusministern bestätigt worden, von dem Kultusminister Di. Bosse in einem besonderen Erlasse im Jahre 1895. Der gegenwärtige Kultusminister, ja auch das Volksschulunterhalmngsaesetz, das im § 10 diesen Zustand sanktioniert, steht

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