Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- Bemerkungen zur Kriminalstatistik
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 333 (sequence 3)
- Language
- German
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Bemerkungen zur KrimmaLstatistik. 333 wird häufiger als andere Menschen Messerstechereien verüben; physische Überlegenheit wird zu Körperverletzung verleiten. Womit man umgeht, damit sündigt man. Je mehr Mittel zur Verübung vorhanden sind, je stärker wird der Anreiz dazu sein. Erst dann werden wir die Kriminalität im Hinblick auf die Stärke der verbrecherischen Gesinnung richtig darstellen und beurteilen können, wenn wir wissen, wie oft eine Straftat hätte begangen werden können. Eine vervollkommnete Kriminalstatistik müßte uns also darüber Aufschluß geben, wie groß für eine bestimmte, mit einer andern in Vergleichung zu setzenden Bevölkerungsgruppe inbezug auf bestimmte Straftaten die Zahl der Begehungsmög lichkeiten und die Zahl der wirklich erfolgten Begehungen war. Diese Forderung*) zu erfüllen ist bei einer großen Zahl von Delikten unmöglich, bei einigen dagegen sehr wohl angängig. Bei Beleidigung und Körperverletzung sind die Voraussetzungen so einfach und so allgemein gegeben, daß die Zahl der Begehungs- Möglichkeiten unbegrenzt ist; daher sind die Kriminalitätszahlen der Juden und Christen hier ungefähr mit einander vergleichbar. Betrug hat den Abschluß eines vermögensrechtlichen Vertrages zur Voraussetzung; erst wenn wir wissen, wie viele solcher Verträge von Juden und wie viele von Christen abgeschlossen worden sind, können wir die Zahlen der bei ihrem Abschluß begangenen Betrugsfälle miteinander vergleichen; auch hier aber ist eine zahlenmäßige Feststellung in der geforderten Richtung ganz unmöglich. Anders steht es mit Konkursvergehen und Meineid. Dieser setzt die Leistung eines Eides voraus. Die Bevölkerungsteile, die nicht oder selten in die Lage kommen, als Parteien im Zivilprozeß oder als Zeugen Eide zu leisten, unterliegen naturgemäß viel weniger dem Anreiz zur Leistung eines Meineides. Wer die Berliner Gerichtsverhältniffe beobachtet, wird den Eindruck erhalten, daß verhältnismäßig viele Juden Eide zu leisten haben. Die Verkehrtheit einer Vergleichung der Meineidszahlen mit den Bevölkerungszahlen statt mit den Eideslerstungszahlen springt in die Augen; man nehme *) Fn ihrer Richtung liegt es bereits, wenn nicht die Zahl der Bevölkerung, sondern die der strafrnüridigen Personen herangezogen wird; mehr noch, wenn der Anteil an den Berufen berücksichtigt wird. Daß auch dies nicht genügt, zeigt sich am deutlichsten beim Meineid.