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Im deutschen Reich · 1907-06-01 · Heft 6 (Juni 1907) · p. 332

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 6 (Juni 1907)
Article
Bemerkungen zur Kriminalstatistik
Date
1907-06-01
Page
332 (sequence 2)
Language
German
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382 Iw deutschen Reich. Wir haben dies oft genug erfahren; antisemitische Verlogenheit fühlt sich niemals wohler, als wenn sie sich in den Mantel der Wissenschaftlichkeit hüllen kann, den eben manchmal gerade die Statistik hergibt. Um so erfreulicher war es, daß wir durch die Darlegungen, die Professor v. Liszt am 29. April in der Berliner Ortsgruppe Südwest machte*), wiederum eine Bestätigung dafür erhielten, daß die deutsche Kriwinalstatistik nichts ergibt, was für die deutschen Juden beschämend wäre, daß vielmehr die Kriminalitätszahl der Juden trotz ihres namentlich auf die neuere Gewerbegesetzgebung ZurückZusührenden Steigens in den letzten Jahren andauernd günstig blieb. Er wies zugleich aus einige „dunkle^ Punkte hin, Wucher, Betrug, Meineid, Brandstiftung (oder Notzucht, bei der aber wenigstens 1900 der jüdische Anteil unter dem Durchschnitt blieb), bei denen die jüdische Kriminalitätszahl an und für sich ungünstig ist, ohne daß bestimmte, geschweige denn uns bloßstellende Ursachen erkennbar sind. Seine Anregung, das Dunkel aufzuhellen, veranlaßte die vorliegenden Ausführungen. Jede Straftat wie jede menschliche Handlung ist von gewissen Voraussetzungen abhängig. So setzt das Schreiben Fähigkeit dazu und Vorhandensein geeigneten Materials voraus; gleiches gilt im wesentlichen für die Urkundenfälschung; sie wird von Analphabeten nicht begangen werden können. Indem wir an der Frage vorübergehen, ob nicht analphabetische Urkunden falscher in dem Sinne denkbar wären, in welchem Rafael auch ohne Hände ein malerisches Genie geworden wäre, erkennen wir, daß die Feststellung einer Kriminalstatistik dahin, daß Urkundenfälschung von Analphabeten nicht begangen worden sei, für die Ermittelung ihrer kriminellen Neigung auf diesem Gebiete durchaus bedeutungslos wäre. Gehen wir davon aus, daß es Beamte im Dienste des Auswärtigen Amtes oder Telegraphenbeamte jüdischen Glaubens nicht gibt, so können auch die diesen Beamtenkategorieen eigentümlichen Vergehen von Juden nicht begangen werden, und die entsprechende Feststellung würde ein Werturteil über die jüdische Kriminalität nicht zulassen. Umgekehrt wird die Kriminalität bei den Vevolkerungsklassen erhöht sein, bei denen die tatsächlichen Voraussetzungen eines Vergehens besonders häufig gegeben sind; der Schlächter, der ständig ein Messer trägt. *) Vergl. „Vereinsnachrichten^.

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