Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-05-01
- Page
- 312 (sequence 14)
- Language
- German
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302 Iw deutschen uceich. schworenendienste ausgeschlossen würden. Wenngleich Ihre Ausführungen wich nicht davon überzeugt haben, daß in der Tat eine grundsätzliche Zurücksetzung von Juden bei der Auswahl der Schöffen und der Geschworenen staLLfindet, so nehme ich doch keinen Anstand zu sagen, daß nach meiner Meinung ein solches Verfahren mit dem Geiste der bestehenden Gesetze nicht im Einklang sein würde. Im übriger ist die Auswahl der Schöffen und der Geschworenen in dar pflichtmäßige Ermessen der hierzu berufenen Ausschuss, gestellt, denen eine bindende Anweisung über die Grundsätze, welche sie zu befolgen haben, von keiner Seite erteilt werden kann. Soweit etwa eine Einwirkung auf ihn Entschließungen durch unverbindliche Belehrungen oder Empfehlungen in Frage kommen sollte, könnte sie jedenfalls nur von den Landesjustizverwaltungen ausgehen. Euer Hochwohlgeboren muß ich demnach anheimgeben, sich mit Ihren Vorstellungen, sofern Sie die Angelegenheit weiter verfolgen wollen, an die Justizverwaltungen derjenigen Bundesstaaten zu wenden, welche Sie bei Ihren Beschwerden im Auge haben". Der Verband der Deutschen Juden, an welchen dieser Bescheid vom 16. März d. I. gerichtet worden ist, hat sofort Erhebungen veranlaßt, um mit den Ministerien der Einzel staaten in Verbindung zu treten, und ihnen das Material y liefern, welches ergibt, daß in gewissen Landesteilen eine grundsätzliche Zurücksetzung der Juden bei der Auswahl der Schöffen und Geschworenen in der Tat stattfindet. Es ist zu erwarten, daß die einzelstaatlichen Ministerien, wie der Staatssekretär es für zulässig hält, durch unverbindliche Belehrungen und Empfehlungen diesen Zuständen nach Möglichkeit abzuhelfen suchen. In gleicher Weise wird vielleicht auch eine Belehrung und Empfehlung von zuständiger Seite dem Mangel eines geeigneten Schöffenmaterials abhelfen, von dem der preußisch' Minister in seinem Berichte an das Reichsjustizamt gesproche hat. — Die von der „Täglichen Rundschau" an die obige Mn teilung geknüpfte Behauptung, daß der Bescheid des Reichsjustizamts den „Verband deutscher Juden" nicht sonderlich zusriedenstellen werde, ist unbegründet. Der Bescheid führt aus einen Weg zurück, der bereits seit Jahren aus Veranlassung des^Central-Vereins deutscher Staatsbürger