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Im deutschen Reich · 1907-05-01 · Heft 5 (Mai 1907) · p. 306

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 5 (Mai 1907)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1907-05-01
Page
306 (sequence 10)
Language
German
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296 Im deutschen Reich. Winter-Angelegenheit beantragt hat. Die Sache ruht überhaupt nicht; es bedarf also gar keines Antrags auf Wiederaufnahme"'. Daß „diese Sache überhaupt nicht ruht"', ist den „Ritualrnorderfindern" und ihren Gläubigen natürlich sehr fatal. Die „Staatsbürger-Ztg.", die doch durch den Verlauf der Könitz-Prozesse belehrt sein sollte, schrieb jetzt von einer „Stimmungsmache zugunsten der stark belasteten (?) Konitzer Juden" und setzte, offenbar gepreßten Herzens, hinzu, sie „wolle die Sache jetzt nicht in ihrem Schlummer stören". Die „Deutsch-sozialen Blätter" machten sich durch die Bemerkung lächerlich: „Er (Liberka) scheint auf koscheres Essen und rassenreine Umgebung doch recht viel Wert gelegt zu haben. Sollte er zum auserwählren Volke gehören, was wir stark vermuten, dann hat das Mosseblatt aus der Jerusalemerstraße sich eine schöne Suppe angerührt, dann muß der „arme Liberka" schleunigst unschuldig reportert werden." Auch der frühere Pfarrer Krösell konnte es sich nicht versagen, in seiner Pyritzer Zeitschrift „Mittelstand" in einer Notiz über den „Konitzer Rummel" das Bekenntnis abzulegen, daß er in bezug auf den Ritualmordwahn nichts gelernt, auch nichts vergessen habe. Das uralte blödsinnige Blutmärchen zur Osterzeit dem Pöbel aufzutischen, ist unzerrrennbar von dem antisemitischen Unwesen. Wenn das Geschäft dieser Herren zurückgeht, wird immer diese Hexensalbe aus dem Winkel hervorgeholt, um es wieder aufzufrischen. So hat denn auch das Wiener „Deutsche Volksblatt" es ermöglicht, in den ersten Apriltagen unter dem Titel „Ein mysteriöser Vorfall" wieder einmal eine „Blutabzapfungsgeschichte^ zu veröffentlichen. Emem Dienstmädchen, namens Karoline Podsemnik, sollten bei dem jüdischen Handelsagenten Heller Stich- und Schnittverletzungen an den Füßen beigebracht worden sein, um zu rituellen Zwecken Blut abzuzapfen. Das Mädchen gab an, daß in der Nacht zum 28. März mehrere Männer, darunter ihr Dienstgeber, zu ihr ins Zimmer gekommen seien, ihr ein nasses Tuch auf den Mund gedrückt und ihr Schnitt- und Stichverletzungen an den Füßen beigebracht hätten. Bei der von den Polizeiärzten vr. Hagel und Dr. Stoiber vorgenommenen Untersuchung wurden aber

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