Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 4 (April 1907)
- Article
- Berlin
- Date
- 1907-04-01
- Page
- 247 (sequence 3)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 247 nahm? daß das Urteil vom 20. Oktober eine einheitliche fortgesetzte Handlung feststellte, und die jetzt in Frage stehenden beiden Reden zeitlich vor der Verurteilung gehalten sind. Dann verhandelte das Gericht über eine dritte Rede, die Graf Pückler am 5. November v. I. in Kellers Festfälen gehalten hat. Auch hier sollen nach Ansicht des Staatsanwalts Aufforderungen zu Gewalttätigkeiten gegen Juden vorliegen. In dieser Sache hat schon einmal Termin angestanden, der damals der Vertagung verfiel, weil der Angeklagte Gelegenheit haben wollte, Zeugen zu laden. Er hat aber solche später nicht angegeben, wiederholte jedoch in der jetzigen Verhandlung den Vertagungsantrag, der vom Gerichtshof abgelehnt wurde. In der inkriminierten Rede soll der Angeklagte nach den Aufzeichnungen des überwachenden Polizeioffiziers unter anderem die Offiziere und Soldaten und die Polizeioffiziere aufgefordert haben, mit ihm einmal eine „fröhliche Bierreise" Unter den Linden zu machen und die dortigen Lokale zunächst von den „Ratten und Mäusen" zu säubern. Im Anschluß an einen in jener Zeit Vorgekommenen Diebstahl bei Salinger & Leppmann riet damals Pückler seinen Zuhörern, persönlich zu Juden hinzugehen und dort zu „pumpen", wie ja erst neulich einige forsche Kerle gepumpt hätten; sie hätten das Geld bis jetzt noch nicht zurückgebracht und würden es hoffentlich auch nicht tun. Dann erzählte ein junger Mann, er habe kürzlich bei einem Juden einbrechen wollen, sei aber abgesaßt und zu drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Auf feine Frage, was er nun machen solle, da er mittellos und ohne Arbeit sei, erhielt er vom Angeklagten die Antwort, daß er wie jene forschen Kerle bei einem Juden „pumpen" solle. Gras Pückler bestritt, in der Versammlung zu Gewalttätigkeiten angereizt zu haben. Er vertrete eine von Gott gewollte Sache, wolle die infernalische Macht des Judentums brechen und müsse in Volksversammlungen eine kräftige und humoristische Sprache führen. Daß die Sache nicht tragisch aufzusassen gewesen sei, gehe daraus hervor, daß die Versammlung nicht aufgelöst worden sei. Der Staatsanwalt beantragte eine Zusatzstrase von sechs Wochen Gefängnis. Der Gerichtshof erkannte aber nur aus einen Monat Gefängnis. Der Aufsichtsrat des Vereinsorgans des von dem Prof. Dr. Paul Förster geleiteten antisemitischen „Deutschen Volksbundes". hat gegen den bisherigen Geschäftsführer und politischen